Overview: Zum Geleit Es liegt jetzt bald runde zweihundert Jahre zurück, daß sich Wissenschaft und Praxis mit der Frage zu beschäftigen begannen, ob, und wenn ja wie, das Einkommensteuerrecht denjenigen Menschen, denjenigen "Privatpersonen" etwas abverlangen soll, die mit ihrem Geld das ma chen, was in der Sprache des heutigen § 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG die "Überlassung des Kapital vermögens zur Nutzung" gegen Entgelt heißt. Die Auseinandersetzung ist seither nie mehr verstummt. Die ersten, die sich an ihr, in der Nachfolge von ADAM SMm1, beteiligten, waren die Staats-oder Finanzwissenschaftle
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