Overview: Durch die Kartellgesetznovelle 1993 wurde das Österreichische Kar tellrecht, bisher "schlafender Riese" (Keinert), wachgeküßt: die Markt verhaltenskontrolle durch das Kartellverbot (§ 18 KartG) und die Un tersagung des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§ 35 KartG) werden nunmehr durch eine Marktstrukturkontrolle, nämlich durch die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, ergänzt. Gleichzeitig wird die bisher auf die Finanzprokuratur, die Bundeskam mer der gewerblichen Wirtschaft, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte und die Präsidentenkonferenz der Landwir
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