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Titlebook: Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz); vom 16. Juli 1925 un Carl Gribel Book 1925 Springer-V

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楼主: 一再
发表于 2025-3-23 09:56:11 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83648-9mehr geltenden inländischen Währung ausgedrückten Geldsumme zum Gegenstande haben, werden nach Maßgabe dieses Gesetzes aufgewertet, wenn sie durch den Währungsverfall betroffen sind. Dies gilt nicht, wenn der verbliebene Goldmert das für die Aufwertung vorgesehene Maßerreicht oder übersteigt.
发表于 2025-3-23 14:25:00 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 19:45:08 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 00:22:03 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 03:50:38 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83502-4en Schuldverschreibungen, die von juristischen Personen der öffentlichen Rechtes als Unternehmer wirtschafticher Bertriebe ausgegeben sind, werden ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Hypothek gesichert sind, auf 15 vom Hundert des Goldmarkbetrags aufgewertet.
发表于 2025-3-24 10:35:08 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4625-6er unter die Gläubiger verteilt wird. Der von dem Treuhänder aufgestellte Teilungsplan bedarf der Genehmigung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle. Mit der Genehmigung wird der Teilungsplan verbindlich.
发表于 2025-3-24 12:14:07 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6481-6ten aus solchen Kranken-Unfall- und Haftpflichtversicherungsverträgen, für die nach  gesetzlichen Bestimmungen oder nach Vorschrift der Aufsichtsbehörde vor dem 14. Februar 1924. ein Prämienreservefonds im Sinne der §§ 56 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu bilden war, mit Ausnahme von Ansprüc
发表于 2025-3-24 15:00:52 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-322-88944-7öhe des infolge der Geldentwertung zu zahlenden Betrags zu beseitigen, bleiben mit der aus Abs. 2 sich ergebenden Ausnahme unberührt. Soweit der vereinbarte Aufwertungsbetrag 25 vom Hundert des Goldmarkbetrags übersteigt, gilt die Vereinbarung als Begründung eines neuen Schuldverhältnisses. Betrifft
发表于 2025-3-24 21:28:21 | 显示全部楼层
Gabler Volkswirtschafts Lexikont. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bewirkt ist. Die Leistung ist in Höhe des Goldmarkbetrags (§§2,3) aus den Aufwertungsbetrag anzurechnen. Die Vorschriften der §§ 16, 18 bis 24 finden entsprechende Auwendung.
发表于 2025-3-25 01:16:23 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-322-82856-9Hypotheken warden aus 25 vom Hundert des Goldmarkbetrags, jedoch nicht höher aufgewertet als die durch sie gesicherten Forderungen (Aufwertungsbetrag).
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