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Titlebook: Das Reichsgesetz betreffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schiffahrtsa; mit Einleitung und K Max Peters Book

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楼主: Polk
发表于 2025-3-28 16:59:01 | 显示全部楼层
Besondere BemerkungenDie Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses und die materiellen Vorschriften beziehen sich nur auf Abgaben von der Längsfahrt, nicht auf Fährabgaben, Hafenabgaben und Abgaben für sonstige örtliche Schiffahrtsanstalten. Hier bleibt die Zuständigkeit der Landesbehörden aufrechterhalten. Komm.-Ber. S. 110.
发表于 2025-3-28 19:07:12 | 显示全部楼层
Allgemeine BemerkungenDer Art. III enthält die Übergangsbestimmungen, die notwendig sind, um die alten Verhältnisse in die neuen — unter weitgehender Berücksichtigung von Billigkeitsmomenten — überzuleiten.
发表于 2025-3-29 00:27:22 | 显示全部楼层
Besondere Bemerkungenkünftig auszuführende Anstalten erhoben werden dürfen; demgemäß bezieht sich auch das Wort Unterhaltung nur auf künftige Werke und Einrichtungen. Die Entwurfsbestimmung, wonach auch die bisherigen Unterhaltungskosten durch Abgaben gedeckt werden sollten, wurde vom Reichstage abgelehnt.
发表于 2025-3-29 04:18:00 | 显示全部楼层
Besondere Bemerkungend finanziellen Gesichtspunkten zu prüfen sind. Es muß festgestellt werden, ob die in Art. 54 der Verfassung und in Art. II § 3 bezeichneten allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Abgabenerhebung gegeben sind. Komm.-Ber. S. 65.
发表于 2025-3-29 07:38:16 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 13:25:51 | 显示全部楼层
Book 1912 sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
发表于 2025-3-29 18:55:46 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 21:10:36 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-30 01:01:45 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-030-27588-4 der Erhebung zeitlich zusammenfällt oder ihr unmittelbar vorangeht, und daß die Zahlung durch Meinungsverschiedenheiten über die richtige Anwendung des Tarifs nicht aufgehalten werden kann. Hierdurch erklärt sich der Fristverlauf vom Erhebungstage an; die Zahlung der Abgabe soll durch Einspruch und Beschwerde nicht aufgehalten werden.
发表于 2025-3-30 05:17:32 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-642-94474-1Abgaben; Auslegung; Bildung; Bundesrat; Bundesstaat; Erlass; Finanzierung; Genossenschaft; Gerichte; Gesetze;
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