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Titlebook: VOB/B nach Ansprüchen; Entscheidungshilfen Christian Zanner,Peer Feldhahn Book 20093rd edition Vieweg+Teubner Verlag | Springer Fachmedien

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楼主: FERN
发表于 2025-3-26 22:41:53 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-27 02:35:07 | 显示全部楼层
,Einführung,nd –ablauf ausreichenden Regelungen; dagegen beinhaltet die VOB/B eigens auf das Baugeschehen zugeschnittene Rechte, Pflichten und Ansprüche. Bei Einbeziehung der VOB/B in das Vertragsverhältnis gehen die dortigen Bestimmungen in der Regel den gesetzlichen Vorschriften des BGB vor.
发表于 2025-3-27 08:29:12 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-27 09:38:17 | 显示全部楼层
,Ansprüche des Auftraggebers auf Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B),Kreditinstitute vor. Sein Finanzierungskonzept ist darauf ausgerichtet, dass er unmittelbar nach der Fertigstellung in die Verwertung des Objekts und damit in die Tilgung seiner aufgenommenen Kredite übergehen kann.
发表于 2025-3-27 16:51:08 | 显示全部楼层
,Der Anspruch des Auftraggebers auf prüfbare Abrechnung (§ 14 VOB/B),n. Die Bestimmungen in § 14 VOB/B gelten für die Abschlagsrechnung nach § 16 Nr. 1 VOB/B, für die Schlussrechnung nach § 16 Nr. 3 VOB/B sowie entsprechend für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B.
发表于 2025-3-27 18:27:48 | 显示全部楼层
,Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus Leistungsabrechnung und Ansprüche aus Verzug,lussrechnungen sind in § 16 VOB/B geregelt. Daneben enthält § 16 VOB/B Bestimmungen über die Voraussetzungen des Zahlungsverzuges, die Höhe von Zinsen sowie Wirkung der Schlusszahlungserklärung des Auftraggebers und die Voraussetzungen für Direktzahlungen an die vom Auftragnehmer beauftragten Subunternehmer.
发表于 2025-3-27 23:42:50 | 显示全部楼层
,Rechte und Pflichten in der Ausführungsphase,Die § § 3 und 4 VOB/B regeln eine Vielzahl von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf die Ausführungsunterlagen und die Ausführung des Bauvorhabens selbst. Sie stellen somit den rechtlichen Rahmen dar, werden jedoch von gesetzlichen Bestimmungen und in der Regel durch eine Vielzahl weiterer vertraglicher Vereinbarungen ergänzt.
发表于 2025-3-28 05:04:36 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 06:58:39 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 13:03:59 | 显示全部楼层
Sicherheiten,Beide Vertragsparteien haben ein Interesse daran, ihre Ansprüche aus dem Bauvertrag zu sichern und damit im Falle der Insolvenz des anderen Vertragspartners auf Sicherheiten zurückgreifen zu können. Regelungen hierzu sind u. a. in § 17 VOB/B und §§ 648, 648a und 232 ff. BGB enthalten.
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