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Titlebook: Rechtsscheintatbestände und ihre rückwirkende Beseitigung; Johann Kindl Book 1999 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1999 Anfechtbarkeit.An

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楼主: Coenzyme
发表于 2025-4-1 05:25:02 | 显示全部楼层
,Die Anscheinsvollmacht im Bürgerlichen Recht,eschäftsherrn vorliegen müssen: Während bei der Duldungsvollmacht Kenntnis und Duldung des Vertreterhandelns auf Seiten des Vertretenen gefordert werden, sind im Bereich der Anscheinsvollmacht insoweit Kennenmüssen und Verhindernkönnen ausreichend.
发表于 2025-4-1 10:02:15 | 显示全部楼层
发表于 2025-4-1 12:12:54 | 显示全部楼层
,Der Rechtsschein der verbrieften Forderung, § 405 BGB,g regelt, ist unbestritten1. Der gutgläubige Zessionar wird in seinem Vertrauen darauf geschützt, daß die Eingehung der Verbindlichkeit ernstlich gemeint gewesen sei und daß die ihm zedierte Forderung keinem Abtretungsverbot unterlegen habe2. Grundlage des Vertrauens ist die vom Schuldner ausgestellte Urkunde.
发表于 2025-4-1 15:07:05 | 显示全部楼层
,Das Schweigen auf eine Benachrichtigung i. S. der §§ 75h, 91a HGB,in mit Abschlußvollmacht ausgestatteter Handelsvertreter einen Geschäftsabschluß unter Überschreitung seiner Vollmacht tätigt. Eine entsprechende Regelung in Bezug auf Geschäftsabschlüsse von im Außendienst tätigen Handlungsgehilfen treffen § 75h I HGB und § 75h II HGB.
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