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Titlebook: Kollektives Arbeitsrecht; Der Schnelleinstieg Maria Dimartino Book 2024Latest edition Der/die Herausgeber bzw. der/die Autor(en), exklusiv

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楼主: CHORD
发表于 2025-3-23 10:54:19 | 显示全部楼层
Schwerbehindertenvertretung (SBV),Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten (GdB 50) und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb (GdB 30 mit Gleichstellung). Im SGB IX wird sie auch als Vertrauensperson bezeichnet. Die Personen, die sich zur SGB-Wahl aufstellen, müssen selbst keine Schwerbehinderung/Gleichstellung haben.
发表于 2025-3-23 16:30:08 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 18:13:13 | 显示全部楼层
Interessenausgleich und Sozialplan,In den §§ 112, 122a BetrVG sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Interessenausgleichs und Sozialplans geregelt. Inhalt eines Interessenausgleichs ist die konkrete geplante Betriebsänderung. Anders als ein vorsorglicher (Rahmen-) Sozialplan kann ein Interessenausgleich nicht auf Vorrat vereinbart werden.
发表于 2025-3-23 23:16:49 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 05:43:36 | 显示全部楼层
Sanktionen,Leider funktioniert die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht immer dauerhaft in allen Betrieben, daher sind im Gesetz auch Sanktionen geregelt. Dennoch sollte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit grundsätzlich angestrebt werden. Im Grunde wollen letztlich beide Parteien, dass die geltenden Rechte eingehalten werden.
发表于 2025-3-24 09:19:51 | 显示全部楼层
Streik,Das Streikrecht ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern aus dem sog. Richterrecht entwickelt. Gewährt wird das Arbeitskampfrecht verfassungsrechtlich als Ausfluss der Koalitionsfreiheit bzw. Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG (sog. Doppelgrundrecht positive/negative Koalitionsfreiheit).
发表于 2025-3-24 11:46:05 | 显示全部楼层
Arbeitsgerichtsbarkeit,In Deutschland sind für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Arbeitsgerichte zuständig. Das Arbeitsgerichtsverfahren hat drei Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht). Grundsätzlich wird in erster Instanz durch die Arbeitsgerichte entschieden (§ 8 Abs. 1 ArbGG).
发表于 2025-3-24 15:41:28 | 显示全部楼层
978-3-658-43456-4Der/die Herausgeber bzw. der/die Autor(en), exklusiv lizenziert an Springer Fachmedien Wiesbaden Gmb
发表于 2025-3-24 21:54:51 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-25 00:00:15 | 显示全部楼层
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