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Titlebook: Handelsrecht; Hartmut Oetker Textbook 19992nd edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1999 Firmenrecht.Handelsrecht.Handelsregister.Kauf

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楼主: FLAK
发表于 2025-3-23 09:52:28 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 17:30:31 | 显示全部楼层
lgorithms and systems have made a major contribution to this progress. The article presents the architecture of a robotic vision module, which allows robots to detect and recognize objects. The module also is able to collect data for unknown objects and pretrain its neural network model. The module
发表于 2025-3-23 20:24:49 | 显示全部楼层
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht,n die kodifikatorische Klammer, das Handelsgesetzbuch, liegt zwar nahe, scheidet aber aus, weil es bereits auf den ersten Blick Materien aufnimmt, die dem Gesellschaftsrecht zuzuordnen sind. So mögen die Regelungen des Zweiten Buches des Handelsgesetzbuches zur Offenen Handelsgesellschaft, zur Komma
发表于 2025-3-23 22:18:16 | 显示全部楼层
,Der Kaufmann als subjektive Anknüpfung des Handelsrechts,lich für die gesamte Kodifikation fest.. Für eine von den §§ 1 bis 7 HGB abweichende Auslegung des Kaufmannsbegriffs bei der Anwendung solcher Normen des Handelsgesetzbuches, die diesen Rechtsbegriff in ihren Tatbestand aufnehmen (z.B. §§ 343 Abs. 1, 366 Abs. 1 HGB), ist kein Raum. Zu erwägen ist al
发表于 2025-3-24 05:04:15 | 显示全部楼层
Der Schutz des Privatrechtsverkehrs durch das Handelsregister, Handelsregister, in dem der Öffentlichkeit für den Rechtsverkehr wesentliche Tatsachen bekannt gemacht werden. Aufgrund dieses Zwecks steht jedermann ein Einsichtsrecht zu (§ 9 HGB). Zu den in das Handelsregister einzutragenden Tatsachen gehören vor allem die Kaufmannseigenschaft, die Firma und die
发表于 2025-3-24 10:05:55 | 显示全部楼层
Das Recht der Firma,iften, die das Recht der Firma ausgestalten. Firmenrechtliche Bedeutung besitzen darüber hinaus eine Vielzahl verstreuter Einzelregelungen. Sie reichen von den Sonderbestimmungen in § 4 AktG, § 4 GmbHG, § 3 GenG und § 2 PartGG über die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (z.B. §§ 18, 125, 200 UmwG)
发表于 2025-3-24 11:59:55 | 显示全部楼层
Die handelsrechtliche Vertretungsmacht,aufmanns abgegeben. Deshalb traf bereits der Vorgänger des Handelsgesetzbuches, das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch aus dem Jahre 1870, angesichts des damaligen Fehlens einer allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Kodifikation in Deutschland mit den Art. 41 ff. und den Art. 47 ff. eigenständige So
发表于 2025-3-24 16:06:27 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 21:10:15 | 显示全部楼层
,Allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte,erliche Gesetzbuch greift es hierbei auf die klassische Gesetzestechnik zurück und faßt die allgemeinen und für alle Handelsgeschäfte oder zumindest für eine Gruppe von ihnen geltenden Vorschriften in einem Allgemeinen Teil (Erster Abschnitt: §§ 343 bis 372 HGB) zusammen. Erst mit dem Zweiten Abschn
发表于 2025-3-25 02:04:54 | 显示全部楼层
Der Handelskauf,kauf. Er erfährt in den §§ 373 bis 382 HGB indessen keine abschließende Aufbereitung. Das Gesetz beschränkt sich darauf, einige zentrale Abweichungen und Ergänzungen zu den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu normieren, die wegen der Subsidiaritätsklausel in Art. 2 Abs. 1 EGHGB auch für de
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