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Titlebook: Einführung in das Wirtschaftsrecht; Privatrecht in Wirts Günther Dopjans Book 1978 Springer Fachmedien Wiesbaden 1978 Allgemeine Geschäftsb

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楼主: 万灵药
发表于 2025-3-28 16:44:23 | 显示全部楼层
,Unverbindliche Erklärungen (Einladungen zum Angebot und Gefälligkeitserklärungen),stellen, die man besser „an der Leine“ habe. A vermutet, daß eine Auskunftei eine ungünstige Information über seine Zahlungsfähigkeit gegeben hat und verlangt Lieferung. Er meint, dem B einen verbindlichen, genau spezifizierten Auftrag erteilt zu haben. Ist er im Recht?
发表于 2025-3-28 20:02:37 | 显示全部楼层
Die Vertragstypen,e Anlage einbauen und stellte die ausgebaute Anlage der D zur Verfügung. D vertritt die Ansicht, Ansprüche der H seien verjährt. Wie ist die Rechtslage, wenn die von D eingebaute Anlage tatsächlich nicht funktionsfähig war?
发表于 2025-3-28 23:41:48 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 06:41:24 | 显示全部楼层
,Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), fremde Versandbedingungen u.a. aus organisatorischen Gründen leider nicht akzeptieren. B liefert kommentarlos. A zahlt auch nach Mahnung nicht. Er fällt kurze Zeit später in Konkurs. B verlangt die Bücher vom Konkursverwalter heraus.
发表于 2025-3-29 09:05:56 | 显示全部楼层
Die ungerechtfertigte Bereicherung,-Bank überwies den Betrag versehentlich auf das Konto des M bei der V-Bank. Als M sich weigerte, den Betrag zurückzugeben, überwies die B-Bank den Betrag — nunmehr richtig — auf das von A angegebene Konto der D. Die B-Bank verlangt von M den irrtümlich überwiesenen Betrag heraus. Zu Recht?
发表于 2025-3-29 14:09:03 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 19:09:19 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-476-99458-5rsehentlich geht das Schreiben erst sechs Wochen später an B ab. B räumt die Fehlerhaftigkeit ein, ist aber der Ansicht, daß A zu spät gerügt habe. A betont, das Schreiben sei auf Grund eines Irrtums so lange liegen geblieben. Er ficht den Irrtum an und meint, B müsse die Bänder zurücknehmen. Hat er Recht?
发表于 2025-3-29 19:50:31 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-30 03:40:23 | 显示全部楼层
Yichao Shi,Athanassios Economouigte Kiste erhält, stellt er beim Auspacken auf dem Güterbahnhof fest, daß der Rahmen auseinandergebrochen ist und die Leinwand zerfetzt hat. Er schickt dem S die amtliche Schadensaufnahme. Nach 30 Tagen bittet S dringend um Zahlung. Als A erfährt, daß S von der Bahn Schadensersatz erhalten hat, will er nicht zahlen. Ist er im Recht?
发表于 2025-3-30 05:11:17 | 显示全部楼层
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