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Titlebook: Die preußischen Apothekenbetriebsrechte in gewerberechtlicher, vermögensrechtlicher und steuerrechtl; Nach deutschem Reich Adolf Hamburger

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发表于 2025-3-21 19:47:38 | 显示全部楼层 |阅读模式
书目名称Die preußischen Apothekenbetriebsrechte in gewerberechtlicher, vermögensrechtlicher und steuerrechtl
副标题Nach deutschem Reich
编辑Adolf Hamburger
视频video
图书封面Titlebook: Die preußischen Apothekenbetriebsrechte in gewerberechtlicher, vermögensrechtlicher und steuerrechtl; Nach deutschem Reich Adolf Hamburger
描述Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
出版日期Book 1928
关键词Erbrecht; Gewerbeordnung; Gewerberecht; Gewerbesteuer; Kürzungen; Recht; Rechtsprechung; Steuerrecht; Verfas
版次1
doihttps://doi.org/10.1007/978-3-642-51416-6
isbn_softcover978-3-642-51297-1
isbn_ebook978-3-642-51416-6
copyrightSpringer-Verlag Berlin Heidelberg 1928
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书目名称Die preußischen Apothekenbetriebsrechte in gewerberechtlicher, vermögensrechtlicher und steuerrechtl影响因子(影响力)




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发表于 2025-3-21 21:15:30 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-642-47633-4ich geregelt. Das folgt aus § 465, II, 8 wo gesagt ist, daß einer Apotheke nur ein qualifizierter Apotheker vorstehen darf. Fiel eine Apotheke an einen Laien, so mußte dieser sie durch einen Apotheker verwalten lassen. DerVerwalter hieß Provisor. Er hatte die Rechte und Pflichten eines handelsfaktors.
发表于 2025-3-22 01:15:34 | 显示全部楼层
Basic Procedures for Facilitation,assungsfreiheit s.S.106/108.) Die gesetzlichen Grundlagen für die Entschädigungspflicht sind für Preußen in den § § 74 und 75 des A.L.R. Einleitung gegeben. Diese beiden Paragraphen sind heute noch in Kraft (A.G. zum B.G.B.,Art.89).
发表于 2025-3-22 08:13:38 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 09:35:13 | 显示全部楼层
Grundlagen und Normen der Entschädigungassungsfreiheit s.S.106/108.) Die gesetzlichen Grundlagen für die Entschädigungspflicht sind für Preußen in den § § 74 und 75 des A.L.R. Einleitung gegeben. Diese beiden Paragraphen sind heute noch in Kraft (A.G. zum B.G.B.,Art.89).
发表于 2025-3-22 15:26:38 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 19:39:27 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 21:26:59 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 02:09:29 | 显示全部楼层
Susan S. Adler,Dominiek Beckers,Math BuckAusscheiden den Nachfolger zu bestimmen, dem das Recht der Fortsetzung des Apothekenbetriebes zusteht. Dabei ist freilich zwischen Privileg und Konzession zu unterscheiden. Der Erwerber eines Privilegs ist zur Fortsetzung eines Gewerbes ohne Zustimmung der Behörde ermächtigt. Der Erwerber einer Realkonzession bedarf einer neuen Konzession.
发表于 2025-3-23 08:57:04 | 显示全部楼层
Susan S. Adler,Dominiek Beckers,Math Buck eines solchen Gewerbes dienen, einer Beleihung zugänglicher sind als Sachwerte eines freien Gewerbes. Es muß also nun noch dargetan werden, auf welche Weise eine solche Beleihung möglich und wie sie insbesondere durch die Apothekenbetriebsrechte gesichert wird.
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