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Titlebook: Die Haftung des Tierarztes im Zivilrecht; Eike Bleckwenn Book 2014 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Ankaufsuntersuchung.Aufklärungsf

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楼主: CURD
发表于 2025-3-23 10:36:47 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 15:12:15 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-531-19851-4che Schmerzensgeld konnte als Grund für eine deliktsrechtliche Dominanz keine Rolle spielen. Auch der durch die §§ 844, 845 BGB erweiterte Haftungsumfang bei Unterhaltsverlusten im Falle des Versterbens eines menschlichen Patienten ist in der Veterinärmedizin irrelevant.
发表于 2025-3-23 20:43:55 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 23:54:24 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34991-2nsicht in die Behandlungsunterlagen von der Rechtsprechung daher – mit weitgehender Zustimmung in der Literatur – zunächst für die Humanmedizin anerkannt wurde, dauerte es nicht lange, bis diese Rechtsprechung auf den tiermedizinischen Bereich übertragen wurde. Auch dieses Vorgehen überzeugt: Erneut
发表于 2025-3-24 03:23:19 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 07:49:43 | 显示全部楼层
Verjährung und Ersitzung (praescriptio)ndlung erforderlich ist, der Tiereigentümer jedoch nicht erreichbar ist, sodass dieser keinen Behandlungsauftrag erteilen kann. Dabei sind mehrere mögliche Konstellationen denkbar, nicht immer handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag seitens des Tierarztes gegenüber dem Tiereigentümer.
发表于 2025-3-24 13:31:51 | 显示全部楼层
Sozialwissenschaftliche Japanforschung Einzig sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten, die nicht auf den Schutz der Rechtsgüter des Auftraggebers und damit zugleich auf die Schutzgüter des § 823 Abs. 1 BGB gerichtet sind, können über den deliktsrechtlich gebotenen Rechtsgüterschutz hinausgehende Elemente des nur vertraglich geschützten Äquivalenzinteresses darstellen.
发表于 2025-3-24 17:10:34 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 20:11:41 | 显示全部楼层
§ 7 Behandlungspflichten und Behandlungsfehler Einzig sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten, die nicht auf den Schutz der Rechtsgüter des Auftraggebers und damit zugleich auf die Schutzgüter des § 823 Abs. 1 BGB gerichtet sind, können über den deliktsrechtlich gebotenen Rechtsgüterschutz hinausgehende Elemente des nur vertraglich geschützten Äquivalenzinteresses darstellen.
发表于 2025-3-25 00:14:16 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-642-40678-2Ankaufsuntersuchung; Aufklärungsfehler; Behandlungsfehler; Kaufuntersuchung; Tierarzthaftung
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