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Titlebook: Die Gelegenheitsgesellschaft; Recht und Besteuerun Otto Bick Book 1968Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden 1968 Abwicklung.Anhang.A

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发表于 2025-3-21 18:21:15 | 显示全部楼层 |阅读模式
书目名称Die Gelegenheitsgesellschaft
副标题Recht und Besteuerun
编辑Otto Bick
视频video
丛书名称Fachbücher für die Wirtschaft
图书封面Titlebook: Die Gelegenheitsgesellschaft; Recht und Besteuerun Otto Bick Book 1968Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden 1968 Abwicklung.Anhang.A
描述Es ist eine zwangsläufige Folge der wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftspolitischen Entwicklung der modernen Volkswirt­ schaft, daß das Bedürfnis nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit ständig zunimmt. Dies gilt insbesondere auch für die gemeinsame Verfolgung zeitlich begrenzter Zwecke durch mehrere Personen, zumal hiervon im übrigen das Eigenleben der Partner nicht oder doch nur unbedeutend berührt wird. Vertragliche Zusammenschlüsse dieser Art sind Gelegenheitsgesellschaften, die im Schrüttum noch nicht einen ihrer Bedeutung entsprechenden Raum einnehmen. Die bisher erschienenen Abhandlungen befassen sich vornehmlich mit Teilproblemen oder mit einer speziellen Erscheinungsform der Gelegenheitsgesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe. Es erschien mir darum ratsam, in der vorliegenden Neuauflage mei­ nes Buches nicht nur die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen und die neuere Rechtsprechung zu erfassen, sondern auch eine Erweiterung insbesondere des rechtlichen Teils vorzunehmen. Dabei werden auch wirtschaftliche Gesichtspunkte angesprochen, so daß die frühere Zielsetzung erhalten bleibt. Es soll nicht nur ein Beitrag zur Theorie der Gelegenheitsgesellschaft
出版日期Book 1968Latest edition
关键词Abwicklung; Anhang; Auflösung; Besteuerung; Gesellschaft; Gesellschafter; Gewerbe; Gewerbesteuer; Mehrwertst
版次2
doihttps://doi.org/10.1007/978-3-663-13540-1
isbn_softcover978-3-663-12675-1
isbn_ebook978-3-663-13540-1
copyrightSpringer Fachmedien Wiesbaden 1968
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发表于 2025-3-21 22:30:24 | 显示全部楼层
Das grundsätzliche Rechtsverhältnis zwischen der Gelegenheitsgesellschaft und den Gesellschaftern sosvereinigungsabrede besagt aber nicht, daß jeder Gesellschafter auch einen positiven Beitrag leisten muß. Die Beitragspflicht kann für einen oder für mehrere Partner oder auch überhaupt (BGH — WPM 62/1086) abbedungen sein. Wesentlich ist nur, daß jeder sich zur Förderung des gemeinsamen Zwecks verpflichtet.
发表于 2025-3-22 03:10:49 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 05:49:23 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 08:54:06 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 16:23:06 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 19:52:03 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-1-349-24863-6e Gesellschaft nach außen geheimgehalten wird oder nicht, keinerlei Bedeutung zu. Kennzeichnend ist für eine stille Gelegenheitsgesellschaft allein, daß sie im Rechtsverkehr nicht in Erscheinung tritt und daß die für ihre Rechnung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nur im Namen eines der Gesellschafter abgeschlossen werden (BGH — WPM 60/863).
发表于 2025-3-23 01:02:57 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 05:07:07 | 显示全部楼层
aß das Bedürfnis nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit ständig zunimmt. Dies gilt insbesondere auch für die gemeinsame Verfolgung zeitlich begrenzter Zwecke durch mehrere Personen, zumal hiervon im übrigen das Eigenleben der Partner nicht oder doch nur unbedeutend berührt wird. Vertragliche Zusamm
发表于 2025-3-23 07:08:32 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1057/9781137429025aus den Bedürfnissen der gesellschaftlichen Praxis heraus die Gelegenheitsgesellschaft als besonderer Gesellschaftstyp bezeichnet werden mußte, für den die §§ 705 ff. BGB maßgeblich sind. Auf dieser Rechtsgestaltung der Gelegenheitsgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts basieren die weiteren Ausführungen.
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