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Titlebook: Vertragliche Schuldverhältnisse; Hartmut Oetker,Felix Maultzsch Textbook 20134th edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 Besonderes

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楼主: Autopsy
发表于 2025-3-23 11:24:52 | 显示全部楼层
,§ 14 Der Vergleich,am, wenn der dabei als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt nicht zutraf und diese Fehlvorstellung für den Streit oder die Ungewissheit kausal war. Aus der Rechtsfolgenperspektive betrifft § 779 Abs. 1 BGB einen Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage (vgl. auch § 313 Abs. 2 BGB). Auf der
发表于 2025-3-23 14:34:42 | 显示全部楼层
,§ 15 Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis,ormen zugleich eine Legaldefinition der betreffenden Vertragstypen und erkennen sie damit gesetzlich an. Es handelt sich erstens um den Vertrag, durch den eine Leistung derart versprochen wird, dass das Versprechen eine selbständige Verpflichtung begründet (Schuldversprechen, § 780 BGB), und zweiten
发表于 2025-3-23 19:49:47 | 显示全部楼层
Textbook 20134th editione klassischen Vertragstypen vertieft erläutert und einen Überblick zu atypischen und gemischten Verträgen gibt. Neben den notwendigen Fakten werden vor allem die dogmatischen und methodischen Zusammenhänge aufgezeigt, um das argumentative Rüstzeug zu vermitteln, das für die Beantwortung neuer Frages
发表于 2025-3-23 22:36:55 | 显示全部楼层
,§ 3 Kreditverträge,bis 505 BGB integrieren zu weiten Teilen die Vorschriften des früher geltenden VerbrKrG in das BGB. Einige bedeutsame Änderungen hat insoweit jedoch die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie der EU bewirkt. Darüber hinaus enthält der Dritte Titel weitere Formen von Verbraucherkreditgeschäften.
发表于 2025-3-24 05:03:30 | 显示全部楼层
,§ 10 Der Maklervertrag,er Veräußerung von Gegenständen des Handelsverkehrs bezieht. Spezielle Vorschriften gelten ferner für die Wohnungsvermittlung, die Arbeitsvermittlung und die Vermittlung von Versicherungen. Diese ergänzen bzw. modifizieren die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen für den Zivilmakler, verdrängen diese jedoch nicht vollständig.
发表于 2025-3-24 06:30:45 | 显示全部楼层
,§ 12 Der Verwahrungsvertrag,bsmäßig übernommen werden und hierfür die Vorschriften über das Lagergeschäft (§§ 467 bis 475h HGB) leges speciales sind. Zudem treffen die §§ 2 bis 17a DepotG für die Verwahrung von Wertpapieren eine Sonderregelung.
发表于 2025-3-24 12:45:41 | 显示全部楼层
,§ 9 Der Reisevertrag,rfassung erhielt der in der Rechtspraxis besonders bedeutsame Reisevertrag im Jahr 1979 eine eigene Regelung im BGB (§§ 651a bis 651 m BGB), die – der Rechtsnatur des Reisevertrages entsprechend – als Untertitel in den mit „Werkvertrag und ähnliche Verträge“ überschriebenen Neunten Titel des Zweiten Buches aufgenommen wurde.
发表于 2025-3-24 18:46:17 | 显示全部楼层
,§ 14 Der Vergleich,Tatbestandsseite definiert § 779 Abs. 1 BGB zugleich einen eigenen Vertragstyp: den Vergleich. Sein charakteristischer Inhalt besteht in der Ausräumung einer subjektiven Unsicherheit über bestehende Rechtsverhältnisse durch gegenseitiges Nachgeben.
发表于 2025-3-24 23:04:18 | 显示全部楼层
,§ 15 Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis,s um den Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis, § 781 BGB). Die Bedeutung dieser Vertragstypen erschließt sich durch einen Blick auf die Funktion von Schuldverträgen.
发表于 2025-3-25 00:47:20 | 显示全部楼层
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