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Titlebook: Steuer-Taschenlexikon für die GmbH; Walter Brünig Book 1967 Springer Fachmedien Wiesbaden 1967 Gesellschaft.Gesetze.Gesetzgebung.GmbH.Lexi

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楼主: BOUT
发表于 2025-3-25 05:07:17 | 显示全部楼层
Aussetzung der Vollziehung,ollziehung der angefochtenen Verfügung (ausgenommen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung) nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten (§ 242 AO, § 69 FGO). Entsprechendes gilt für die Vollziehung von Steuerbescheiden, die auf Grund eines angefochten
发表于 2025-3-25 10:45:00 | 显示全部楼层
Beerdigungskosten,nherein nicht in Betracht kommt und die daher ohne weiteres . sind, z. B. die Kosten einer von der GmbH eingebrachten ., die Ausgaben für einen von ihr übersandten . oder die Kosten einer von ihr veranstalteten .. Bei den eigentlichen Kosten der Beerdigung aber ist davon auszugehen, daß Kosten diese
发表于 2025-3-25 14:41:23 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-25 16:42:21 | 显示全部楼层
Betriebsaufspaltung,standen ist, weil eine solche Gestaltung aus Gründen der Steuerersparnis, aus Haftungsgründen, zur rationelleren Betriebsgestaltung, zur Ermöglichung einer günstigen Erbregelung u. dgl. zweckmäßig schien. Die häufigsten Gliederungsformen sind die Aufspaltung eines Unternehmens in eine . und eine . o
发表于 2025-3-25 21:05:28 | 显示全部楼层
,Betriebsprüfung,n und die Rechte der Steuerpflichtigen bei Durchführung von Betriebsprüfungen ergeben sich aus der AO. Die einschlägigen Vorschriften der AO sind in der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung — Betriebsprüfungsordnung (Steuer) — BpO(St) — vom 23.12.1965 (BStBl. 1966 I
发表于 2025-3-26 03:24:05 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-26 06:28:05 | 显示全部楼层
,Bürgschaft,n der Regel noch nicht im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme gegeben ist. Denn bilanzmäßig genügt in der Regel, daß die Verpflichtung aus der Bürgschaft „unter dem Strich“ ausgewiesen wird, solange die Gefahr, vom Gläubiger in Anspruch genommen zu werden, und die sich daraus ergebenden Rückgriffsrec
发表于 2025-3-26 09:48:17 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-26 14:57:09 | 显示全部楼层
Darlehen,remden im Wirtschaftsleben vorkommen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Beträge dem Gesellschafter nur zu vorübergehender Verwendung überlassen werden und mit der Rückzahlung sicher gerechnet wird (§ 607 BGB). Diese Eigenschaft als Darlehen verliert die Geldhingabe nicht dadurch, daß die hinge
发表于 2025-3-26 20:51:09 | 显示全部楼层
Einbringung,ieb oder Teilbetrieb in eine andere Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft einbringen, wobei sich in allen Fällen die Frage stellt, ob die in dem eingebrachten Betrieb oder Teilbetrieb enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern sind oder nicht. Die Finanzbehörden haben sich zu
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