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Titlebook: Ratgeber für Wissenschaftliche Assistenten; Band 2 Baden-Württem R. Czycholl,E. Dichtl,F. Walter Book 1971 Springer-Verlag Berlin Heidelber

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楼主: sprawl
发表于 2025-3-23 10:40:15 | 显示全部楼层
,Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses von Assistenten, (HG) nebst einigen einschlägigen Erlassen des Kultusministeriums. Diese verhältnismäßig unübersichtliche rechtliche Regelung bleibt bis auf weiteres bestehen. Zwar wird im § 39 HG eine Assistentenordnung angekündigt; der Entwurf zu dieser Ordnung aber ist, nicht zuletzt aufgrund des Einspruches der
发表于 2025-3-23 16:39:46 | 显示全部楼层
,Vergütung und Gehalt,rundgehalts der 1. Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 13 und des Ortszuschlags nach Tarifklasse Ib Ortsklasse S Stufe 1, abgerundet auf volle DM. Dies ergibt eine Vergütung von monatlich DM 774.- bei Vollbeschäftigung (100 Stunden). Der Betrag von DM 774.- darf in keinem Fall, auch nicht bei Tu
发表于 2025-3-23 18:25:53 | 显示全部楼层
Wohnraumbeschaffung,tenten; Verwalter von Wissenschaftlichen Assistentenstellen dann, wenn der Verwalter kurz vor der Ernennung zum Wissenschaftlichen Assistenten steht. Das ist im allgemeinen dann der Fall, wenn das Promotionsverfahren kurz vor dem Abschluß steht. Eine entsprechende Bescheinigung ist beizubringen.
发表于 2025-3-23 22:32:03 | 显示全部楼层
,Vergütung und Gehalt, Dies ergibt eine Vergütung von monatlich DM 774.- bei Vollbeschäftigung (100 Stunden). Der Betrag von DM 774.- darf in keinem Fall, auch nicht bei Tutoren, überschritten werden. Damit wurde die Möglichkeit der Hochschulen, in besonderen Ausnahmefällen die Vergütung um DM 110.- zu erhöhen (von DM 540.- auf DM 650.-), beendet.
发表于 2025-3-24 05:19:15 | 显示全部楼层
,Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses von Assistenten, Vertreter der Assistentenschaft, zurückgezogen worden. Das Dienstverhältnis der Assistenten wird wahrscheinlich im Rahmen einer Neuregelung der Lehrkörperstruktur geregelt werden. Dazu ist eine Novellierung des Hochschulgesetzes erforderlich.
发表于 2025-3-24 08:11:36 | 显示全部楼层
,Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien an den Universitäten des Landes Baden-WürttembSeit 1. Mai 1969 fördert das Land Baden-Württemberg Doktoranden. Die Promotionsförderung soll vorrangig eine Maßnahme zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der wissenschaftlichen Hochschulen sein. Die Promotion wird als eigenständige wissenschaftliche Leistung im Anschluß an ein abgeschlossenes akademisches Studium gefördert.
发表于 2025-3-24 10:54:36 | 显示全部楼层
,Aufwandsentschädigungen,Die meisten nachstehend aufgeführten Regelungen stellen lediglich Kann-Vorschriften dar. Im Einzelfall kann also anders entschieden werden. Ein verbindlicher Rechtsanspruch kann demzufolge aus den folgenden Ausführungen nicht abgeleitet werden.
发表于 2025-3-24 16:12:16 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 21:43:43 | 显示全部楼层
Versorgungsrecht,Durch die Ernennung zum Wissenschaftlichen Assistenten, d.h. zum Beamten auf Widerruf, fällt nach § 6 I Ziff. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AnVG) die Rentenversicherungspflicht weg.
发表于 2025-3-25 02:25:47 | 显示全部楼层
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