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Titlebook: Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien; Roland Bornemann,Steffen Rittig Book 2023Latest edition Der/die Herausgeber bzw. der/die

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楼主: 无力向前
发表于 2025-3-26 22:07:49 | 显示全部楼层
,Strafbare und absolut unzulässige Angebote,geschützt sind. Eine „jugendschutzkonform“ einschränkende Interpretation der Verbotsnormen, die der Kurztitel des Gesetzeswerks „Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“ zu rechtfertigen scheint, ist also nicht veranlasst.
发表于 2025-3-27 03:18:46 | 显示全部楼层
Book 2023Latest edition Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren..
发表于 2025-3-27 06:24:06 | 显示全部楼层
Allgemeiner Teil,echtliche Teil des Ordnungswidrigkeitengesetzes lassen dagegen für landesrechtliche Regelungen grundsätzlich keinen Raum, soweit nicht einzelne Bestimmungen des OWiG einen Vorbehalt zugunsten des Landesrechts enthalten.
发表于 2025-3-27 11:04:10 | 显示全部楼层
,Zuständigkeiten, Verfahren,ändige Bußgeldbehörde, falls das Gesetz von Landesbehörden ausgeführt wird, das fachlich zuständige Bundesministerium, soweit das Gesetz von Bundesbehörden ausgeführt wird. Die durch § 36 Abs. 1 Nr. 2 OWiG begründete sachliche Zuständigkeit von Bußgeldbehörden kann durch Rechtsverordnung auf andere Behörden oder Stellen übertragen werden.
发表于 2025-3-27 13:36:25 | 显示全部楼层
Einleitung,allgemeinen Sprachverständnis tief verwurzelt. Auch heute noch wird die Zufügung eines Nachteils – gleichviel ob zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur – umgangssprachlich gern als „Strafe“ bezeichnet. In seinen Anfängen war das Disziplinarrecht der Beamten, also das Berufsordnungsrecht
发表于 2025-3-27 19:44:20 | 显示全部楼层
Allgemeiner Teil,Regelung der Ordnungswidrigkeiten herangezogenen Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (s. Einleitung) um eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit handelt, bleibt der Landesgesetzgeber vor allem zur Schaffung materieller Bußgeldtatbestände im Rahmen seiner Gesetzgebungsmaterien befugt. De
发表于 2025-3-27 22:53:28 | 显示全部楼层
,Strafbare und absolut unzulässige Angebote,timmungen des § 4 Abs. 2 JMStV, dem Schutz der Menschenwürde oder allgemeiner Rechtsgüter, die teils und dann zumeist als Vorsatztaten strafrechtlich geschützt sind. Eine „jugendschutzkonform“ einschränkende Interpretation der Verbotsnormen, die der Kurztitel des Gesetzeswerks „Jugendmedienschutz-St
发表于 2025-3-28 03:58:06 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 09:12:49 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 12:22:47 | 显示全部楼层
Werbung,erbung faktisch die Haupteinnahmequelle dar (vgl. § 69 MStV). Im Rahmen der Ausgestaltung der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber verschiedene Werbeformen im Rundfunk als Finanzierungsmittel intensiv geregelt. Außerhalb des Medienstaatsvertrags finden sich Regelungen zur Werbung, denen zumeist ander
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