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Titlebook: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG); Erwin Deutsch,Hans-Dieter Lippert Book 2010Latest edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2010 A

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楼主: formation
发表于 2025-3-28 17:27:46 | 显示全部楼层
Zulassung der Arzneimittel,teuer, dass der pharmazeutische Mittelstand hierzu nur ausnahmsweise in der Lage ist. Die Entwicklung wird auch vom Zulassungsverfahren beeinflusst. Aber selbst bei ausreichender Liquidität des pharmazeutischen Unternehmers gleichen die Zulassungsvorschriften im Einzelfall einem Dschungel; wer ihn betreten will, sollte wissen, was auf ihn zukommt.
发表于 2025-3-28 19:23:57 | 显示全部楼层
,Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz,i der Bundeswehr bzw. den in der Norm genannten Einheiten. Die Zuständigkeit der jeweiligen Bundesoberbehörden bleibt unberührt. Soweit die für den zivilen Bereich zuständigen Behörden tätig werden müssen, sind die bei der Bundeswehr bzw. den sonstigen genannten Einheiten zuständigen Stellen zur Amtshilfe verpflichtet.
发表于 2025-3-28 22:59:24 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 05:08:33 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 11:10:06 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 11:59:13 | 显示全部楼层
Informationsbeauftragter, Pharmaberater,rzneimittelrecht bezieht pharmazeutische Unternehmer insgesamt in ein Geflecht von Informationsverpflichtungen ein. Durch § 74a wird im AMG eine personale Bündelung der Verantwortung für die wissenschaftliche Information über Arzneimittel vorgenommen, und zwar in Gestalt des Informationsbeauftragten.
发表于 2025-3-29 17:24:14 | 显示全部楼层
,Haftung für Arzneimittelschäden,r den Hersteller zunächst zuständige Haftpflichtversicherung für einen Grundbetrag gerade zu stehen hat. Insgesamt zeigt der sechzehnte Abschnitt, dass sowohl eine Verschuldens- als auch eine Gefährdungshaftung die notwendige Arzneimittelhaftung immer noch nicht sicher erfasst.
发表于 2025-3-29 20:02:37 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-30 01:02:06 | 显示全部楼层
Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich,z der Arzneimittelsicherheit“ bezeichnet. § 1 ist dennoch lediglich deklaratorischer Natur und enthält keine selbständige Anspruchsgrundlage. Die Norm gibt mithin keine Gewähr oder Garantie für eine absolute Arzneimittelsicherheit.
发表于 2025-3-30 04:24:18 | 显示全部楼层
Anforderungen an die Arzneimittel,reich ab. § 9 regelt die persönliche Verantwortlichkeit. Die §§ 10-12 befassen sich in unendlicherGenauigkeit mit der Kennzeichnung der Fertigarzneimittel, der Packungsbeilage,der Fachinformation und den damit verbundenen Ermächtigungen. Beide Bereichehaben miteinander wenig zu tun und scheinen eher zufällig gemischt wordenzu sein.
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