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Titlebook: Europäisches Insolvenzverordnung; Kommentar Henriette-Christine Duursma-Kepplinger (Akademisch Book Dec 2013Latest edition Springer-Verlag

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楼主: ODDS
发表于 2025-3-23 11:26:11 | 显示全部楼层
Baligh El Hefni,Daniel Bouskela(1) Diese Verordnung gilt für Gesamtverfahren, welche die Insolvenz des Schuldners voraussetzen und den vollständigen oder teilweisen Vermögensbeschlag gegen den Schuldner sowie die Bestellung eines Verwalters zur Folge haben.
发表于 2025-3-23 15:35:33 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-3-030-20377-1(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein nach Artikel 3 zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.
发表于 2025-3-23 18:36:19 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-981-15-2643-5Jeder Gläubiger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat der Verfahrenseröffnung hat, einschließlich der Steuerbehörden und der Sozialversicherungsträger der Mitgliedstaaten, kann seine Forderungen in dem Insolvenzverfahren schriftlich anmelden.
发表于 2025-3-23 22:37:46 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 04:31:35 | 显示全部楼层
ParallelentwicklungenDas Übereinkommen des Europarates über „bestimmte internationale Aspekte des Konkurses“ vom 5.6.19901 wurde in Istanbul gezeichnet („Istanbul-Übereinkommen“).
发表于 2025-3-24 08:18:32 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 13:53:39 | 显示全部楼层
Anerkennung von Insolvenzverfahren(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein nach Artikel 3 zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.
发表于 2025-3-24 16:21:36 | 显示全部楼层
Unterrichtung der Gläubiger und Anmeldung ihrer ForderungenJeder Gläubiger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat der Verfahrenseröffnung hat, einschließlich der Steuerbehörden und der Sozialversicherungsträger der Mitgliedstaaten, kann seine Forderungen in dem Insolvenzverfahren schriftlich anmelden.
发表于 2025-3-24 20:34:16 | 显示全部楼层
Übergangs- und SchlussbestimmungenDiese Verordnung ist nur auf solche Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach ihrem In-Kraft-Treten eröffnet worden sind. Für Rechtshandlungen des Schuldners vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung gilt weiterhin das Recht, das für diese Rechtshandlungen anwendbar war, als sie vorgenommen wurden.
发表于 2025-3-24 23:58:20 | 显示全部楼层
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