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Titlebook: Einführung in das Strafrecht; Eberhard Schmidhäuser Book 1984Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden 1984 Ethik.Jugendstrafrecht.Krim

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楼主: MEDAL
发表于 2025-3-28 16:08:42 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 19:22:03 | 显示全部楼层
Die Allgemeine Gesetzliche Regelung der Strafen,regeln der Besserung und Sicherung als eines der Beispiele nichtvergeltender Strafrechtsfolgen. Dort ging es aber nur um eine erste Orientierung über den Gegenstand dieser «Einführung in das Strafrecht».
发表于 2025-3-29 01:02:03 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 06:58:35 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 10:19:30 | 显示全部楼层
Die Nichtvergeltenden Strafrechtsfolgen und Ihre Voraussetzungen,lso nicht-strafende Rechtsfolgen regelt. Diese nichtvergeltenden Strafrechtsfolgen sind (von unerheblichen Randerscheinungen abgesehen) erst seit 1933 in das deutsche Strafrecht aufgenommen worden. Sie haben in den Gesetzen keinen gemeinsamen Namen; vielmehr sind es im StGB in erster Linie die Maßre
发表于 2025-3-29 11:45:30 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 16:13:10 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 20:02:05 | 显示全部楼层
,Die Entscheidung über die Strafrechtsfolgen im Strafverfahren,in einem unverbrüchlichen Zusammenhang — für das Beispiel kurz gefaßt: Wer stiehlt, wird so und so bestraft. Aber diese Strafe ist als Rechtsfolge nicht naturgesetzlich mit der Straftat verbunden; die Anweisung an die Staatsorgane bedeutet nur: Wer stiehlt, soll so bestraft werden. Und diese Anweisu
发表于 2025-3-30 00:15:22 | 显示全部楼层
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