找回密码
 To register

QQ登录

只需一步,快速开始

扫一扫,访问微社区

Titlebook: Die Stadtverordneten; Ein Führer durch das A. W. Jebens Book 1905Latest edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1905 Anhang.Bürge.Bürgerm

[复制链接]
楼主: Systole
发表于 2025-3-27 00:58:18 | 显示全部楼层
Carsten Teichgräber,Jörg Müglitz,Maik Berger 1850, die übrigens für die Städte nicht allzuviel Neues brachte, wieder aufgehoben und zugleich ausgesprochen: es sollen Städteordnungen ergehen einmal für die sechs östlichen Provinzen — mit Ausschluß von Neuvorpommern und Rügen — , zum anderen für die Provinz Westfalen.
发表于 2025-3-27 03:14:46 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-27 08:44:31 | 显示全部楼层
,Die Beziehungen zur Aufsichtsbehörde,ktiv auf die städtischen „Gemeindeangelegenheiten“ (Städteordnung § 76) oder auf deren „Verwaltung“ (Zuständigkeitsgesetz § 7) befassen, Einleitend wenigstens läßt es sich nicht wohl umgehen, den an sich in engeren Grenzen vorgezeichneten Rahmen hier um einiges zu überschreiten.
发表于 2025-3-27 10:56:31 | 显示全部楼层
C. Cheniclet,C. Bernard-Dagan,G. Paulyzelnen dispositiven Satzungen in Erwägungsform einführend vorangeschickt wird, und zum anderen dürfen eben dahin einige knappe Sätze aus dem „von den Stadtverordneten“ insbesondere handelnden Tit. VI gerechnet warden.
发表于 2025-3-27 16:27:12 | 显示全部楼层
Einleitung,zelnen dispositiven Satzungen in Erwägungsform einführend vorangeschickt wird, und zum anderen dürfen eben dahin einige knappe Sätze aus dem „von den Stadtverordneten“ insbesondere handelnden Tit. VI gerechnet warden.
发表于 2025-3-27 18:04:43 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 00:15:12 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-28 06:10:29 | 显示全部楼层
Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordneten-Versammlung,ätze, daß alle Einwohner des Stadtbezirkes als zur Gemeinde gehörende Glieder derselben zwar zur Mitbenutzung der öffentlichen Gemeindeanstalten berechtigt, auch zur Teilnahme an den städtischen Gemeindelasten verpflichtet sind (§ 4), daß aber andererseits das Recht, an den Wahlen teilzunehmen, und
发表于 2025-3-28 06:28:33 | 显示全部楼层
,Die Zuständigkeit der Stadtverordneten-Versammlung,1850 Art. 105). Dieses Ausdrucks bedienen sich schon die §§ 9 und 10 der Städteordnung, wennschon noch ohne besondere Beziehung auf den Geschäftskreis gerade der Stadtverordneten-Versammlung (vglch. auch §§ 61, 76). Derselbe kehrt dann wieder an der Spitze des von den Versammlungen und Geschäf
发表于 2025-3-28 12:11:22 | 显示全部楼层
 关于派博传思  派博传思旗下网站  友情链接
派博传思介绍 公司地理位置 论文服务流程 影响因子官网 SITEMAP 大讲堂 北京大学 Oxford Uni. Harvard Uni.
发展历史沿革 期刊点评 投稿经验总结 SCIENCEGARD IMPACTFACTOR 派博系数 清华大学 Yale Uni. Stanford Uni.
|Archiver|手机版|小黑屋| 派博传思国际 ( 京公网安备110108008328) GMT+8, 2025-4-29 19:55
Copyright © 2001-2015 派博传思   京公网安备110108008328 版权所有 All rights reserved
快速回复 返回顶部 返回列表