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Titlebook: Die Online-Hauptversammlung; Internetbasierte Aus Axel M. Seeger Book 2002 Springer Fachmedien Wiesbaden 2002 Aktiengesellschaft.Investor R

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楼主: Hallucination
发表于 2025-3-23 13:23:32 | 显示全部楼层
The Church as a Sacrament of the Futurengeschränkte Publizität kritisiert, da die Geschäftsordnung nicht zum Handelsregister einzureichen ist.. Auch hat sie nur geringe Regelungskompetenz, da ihr das Gesetz und die Satzung als höherrangige Normen vorgehen.. Damit kann die Geschäftsordnung keine Regelungen enthalten, die auch die Satzung
发表于 2025-3-23 13:57:52 | 显示全部楼层
On Education, Negotiation, and PeaceDiskrepanz konstatieren. Zwar verfügt die Hauptversammlung de jure über weitreichende Kompetenzen zur Kontrolle der Geschäftsführung. De facto ist sie jedoch oftmals nicht in der Lage, diese Funktion sinnvoll und umfassend auszufüllen. Begründen lässt sich dies insbesondere mit der Machtlosigkeit de
发表于 2025-3-23 20:08:27 | 显示全部楼层
Einleitung,en Habilitationsschriften. des gerade vergangenen Jahrhunderts, sondern findet ihren Nährboden auch in Reflexion der aktuellen Rechtsprechung, anstehender Gesetzesvorhaben sowie entsprechender Fachtagungen und -blätter. Kein anderes Organ der Aktiengesellschaft wird mit so gegensätzlichen Bewertunge
发表于 2025-3-23 22:31:11 | 显示全部楼层
,Möglichkeiten zur Nutzung des Mediums Internet für die Hauptversammlung,f Jahren wird sie diese weitestgehend ersetzen.. Diese auf den ersten Blick provokante These relativiert sich vor dem Hintergrund globaler wirtschaftlicher Entwicklungen in Verbindung mit den hohen Wachstumsraten des technischen Fortschritts, insbesondere des Mediums Internet.
发表于 2025-3-24 06:20:27 | 显示全部楼层
,Verwirklichung der Hauptversammlung im Internet — Problemstellung und Lösungsansätze,fwendige Übertragung der Präsenz-Hauptversammlung im Internet und die damit verbundene Teilnahme der online zugeschalteten Aktionäre stößt auf eine Reihe juristischer Hemmschwellen. De facto ist eine wie auch immer geartete, aktive Teilnahme eines Aktionärs an der Hauptversammlung via Internet de le
发表于 2025-3-24 07:58:53 | 显示全部楼层
,Anpassung von Satzung und Geschäftsordnung an moderne Kommunikationsformen,ngeschränkte Publizität kritisiert, da die Geschäftsordnung nicht zum Handelsregister einzureichen ist.. Auch hat sie nur geringe Regelungskompetenz, da ihr das Gesetz und die Satzung als höherrangige Normen vorgehen.. Damit kann die Geschäftsordnung keine Regelungen enthalten, die auch die Satzung
发表于 2025-3-24 13:10:16 | 显示全部楼层
Zusammenfassung,Diskrepanz konstatieren. Zwar verfügt die Hauptversammlung de jure über weitreichende Kompetenzen zur Kontrolle der Geschäftsführung. De facto ist sie jedoch oftmals nicht in der Lage, diese Funktion sinnvoll und umfassend auszufüllen. Begründen lässt sich dies insbesondere mit der Machtlosigkeit de
发表于 2025-3-24 18:13:34 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 22:36:01 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-25 03:01:41 | 显示全部楼层
The Church as a Sacrament of the Futurezgebers, mit der Geschäftsordnung einen Beitrag zur “Revitalisierung der Hauptversammlung und (...) zur Verbesserung der Kontrolle durch die Eigentümer”. zu leisten, wird unter Praxisgesichtspunkten bislang allenfalls als kleiner Schritt in die richtige Richtung gewertet..
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