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Titlebook: Der Konzernabschluß; Einführung in das Bi Gerhard Brackert,Rüdiger Reinke,Klaus Rockel Book 1987 Springer Fachmedien Wiesbaden 1987 Aktien.

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楼主: Fatuous
发表于 2025-3-23 10:26:17 | 显示全部楼层
978-3-409-11610-7Springer Fachmedien Wiesbaden 1987
发表于 2025-3-23 15:44:52 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-1-4615-9322-5Damit alle in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen nach einheitlichen Maßstäben bilanzieren, empfiehlt sich die Erarbeitung einer Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie.
发表于 2025-3-23 19:38:57 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 00:39:56 | 显示全部楼层
Aufstellung Des Konzernabschlusses,Damit alle in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen nach einheitlichen Maßstäben bilanzieren, empfiehlt sich die Erarbeitung einer Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie.
发表于 2025-3-24 03:12:52 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 07:29:39 | 显示全部楼层
Grundlagen des Konzernabschlusses,s enthalten. Geregelt wird die Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschlüssen für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die bisher nur im Aktiengesetz enthaltenen Vorschriften zur Rechnungslegung im Konzern (§§ 329–336 AktG 1965) werden
发表于 2025-3-24 10:50:15 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 15:23:21 | 显示全部楼层
,Übergangsvorschriften, nach dem 31.12.1989 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 23 Abs. 2 Satz 1 EG-HGB). Der Gesetzgeber sieht für die erstmalige Anwendung der neuen Vorschriften eine Reihe von Übergangsregelungen vor. Zusätzlich sind für Unternehmen, die das neue Recht bereits früher anwenden wollen, weitere Erlei
发表于 2025-3-24 22:56:13 | 显示全部楼层
https://doi.org/10.1007/978-1-4615-9322-5Vorschriften eine Reihe von Übergangsregelungen vor. Zusätzlich sind für Unternehmen, die das neue Recht bereits früher anwenden wollen, weitere Erleichterungen vorgesehen. Die Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz sind für die Konzernrechnungslegung in den Art. 23, 27 des EG-HGB geregelt.
发表于 2025-3-25 00:56:00 | 显示全部楼层
,Übergangsvorschriften,Vorschriften eine Reihe von Übergangsregelungen vor. Zusätzlich sind für Unternehmen, die das neue Recht bereits früher anwenden wollen, weitere Erleichterungen vorgesehen. Die Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz sind für die Konzernrechnungslegung in den Art. 23, 27 des EG-HGB geregelt.
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