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Titlebook: Deliktsrecht; Maximilian Fuchs Textbook 20034th edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2003 BGB.Deliktisch.Deliktsrecht.Gefährdungshaft

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发表于 2025-3-21 18:55:13 | 显示全部楼层 |阅读模式
书目名称Deliktsrecht
编辑Maximilian Fuchs
视频video
概述Lerngerechter klausurtechnischer Aufbau.Lebendige Einführung in die Grundlagen des Deliktsrechts.Die wichtigsten Entscheidungen mit Sachverhalt und Begründung
丛书名称Springer-Lehrbuch
图书封面Titlebook: Deliktsrecht;  Maximilian Fuchs Textbook 20034th edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2003 BGB.Deliktisch.Deliktsrecht.Gefährdungshaft
描述.Ziel des Lehrbuches ist es, in die Grundlagen des Deliktsrechts (Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung) einzuführen und zugleich einen Beitrag zur klausurtechnischen Bewältigung deliktsrechtlicher Übungs- und Examensaufgaben zu leisten. Deshalb wird die Behandlung jeder deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlage mit Ausführungen zu ihrer Funktion eingeleitet. Daran schließt sich jeweils ein Abschnitt "Tatbestandliche Voraussetzungen" an. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet des BGB ist das Deliktsrecht von der Rechtsprechung geprägt. Darum werden die wichtigsten Entscheidungen zum Deliktsrecht mit Sachverhalt und Entscheidungsgründen berücksichtigt. Damit bietet das Lehrbuch eine lebendige Erörterung des Stoffes. Rechtsprechung und Literatur wurden gegenüber der Vorauflage umfassend ausgewertet und aktualisiert sowie insbesondere die durch die Schuldrechtsmodernisierung und das neue Schadensrecht vorgenommenen Änderungen umfassend eingearbeitet..
出版日期Textbook 20034th edition
关键词BGB; Deliktisch; Deliktsrecht; Gefährdungshaftung; Haftung; Schadensersatz; Schuldrecht; Unerlaubte Handlun
版次4
doihttps://doi.org/10.1007/978-3-662-11438-4
isbn_ebook978-3-662-11438-4Series ISSN 0937-7433 Series E-ISSN 2512-5214
issn_series 0937-7433
copyrightSpringer-Verlag Berlin Heidelberg 2003
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发表于 2025-3-21 22:20:36 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 03:11:20 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 06:18:42 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 11:45:41 | 显示全部楼层
,Haftung für Drittschäden (§§ 844–846),(mittelbar Betroffene) sind grundsätzlich nicht schadensersatzberechtigt. Dies war die klare Konzeption des BGB-Gesetzgebers.. Befürchtet wurde eine Ausuferung der Haftung durch eine Vielzahl von Ansprüchen mittelbar Geschädigter. Deshalb kam es nicht zur Übernahme des noch im ersten Entwurf vorgese
发表于 2025-3-22 13:46:47 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 20:26:54 | 显示全部楼层
Haftung und Versicherung,Verwirklicht sich ein Risiko, leistet die Versicherung. Auf diese Weise wird eine Verschlechterung in der Vermögenssphäre des Betroffenen verhindert. Man könnte annehmen, dass in diesem Falle ein deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten (Versicherungsnehmers) nicht besteht, denn du
发表于 2025-3-23 01:05:14 | 显示全部楼层
Textbook 20034th editionr klausurtechnischen Bewältigung deliktsrechtlicher Übungs- und Examensaufgaben zu leisten. Deshalb wird die Behandlung jeder deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlage mit Ausführungen zu ihrer Funktion eingeleitet. Daran schließt sich jeweils ein Abschnitt "Tatbestandliche Voraussetzungen" an. Wie kaum
发表于 2025-3-23 03:18:24 | 显示全部楼层
Grundlagen und Entwicklungstendenzen des Deliktsrechts,gen hat (Problem der . Man kann sich eine Rechtsordnung vorstellen, die von der Überzeugung geleitet ist, dass jeder, der einen Schaden erleidet, mit diesem Schaden selber fertig werden muss (Schaden als . oder . Dies mag man als unbefriedigend betrachten, wenn das Verhalten eines anderen für den Eintritt des Schadens ursächlich war.
发表于 2025-3-23 08:56:58 | 显示全部楼层
Haftung und Versicherung,Man könnte annehmen, dass in diesem Falle ein deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten (Versicherungsnehmers) nicht besteht, denn durch die Leistung der Versicherung fehlt es in seiner Person an einem Schaden.
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