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Titlebook: Baumangelhaftung nach Ansprüchen; Entscheidungshilfen Christian Zanner,Iris Glönkler Book 2024Latest edition Der/die Herausgeber bzw. der/

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楼主: Retina
发表于 2025-3-28 15:23:36 | 显示全部楼层
,Verjährung der Mängelansprüche, § 13 Abs. 4 VOB/B,Das Kapitel erläutert, ab wann Mängelansprüche verjähren und wann die Verjährung einsetzt.
发表于 2025-3-28 18:56:07 | 显示全部楼层
,Ansprüche des Auftraggebers gegen andere Baubeteiligte,Das Kapitel befasst sich mit den Ansprüchen des Auftraggebers gegen mehrere Verursacher von Mängeln und deren Rechtsfolgen.
发表于 2025-3-28 23:45:13 | 显示全部楼层
,Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer vor Abnahme beim BGB-Vertrag,Das Kapitel befasst sich mit den Ansprüchen des Auftraggebers vor Abnahme zur Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz nach dem BGB.
发表于 2025-3-29 06:17:21 | 显示全部楼层
2625-1434 B´s und das Bauvertragsrecht des BGB`s werden getrennt voneinander dargestellt und die Bezüge zu den einzelnen Regelungen untereinander hergestellt. .978-3-658-44067-1978-3-658-44068-8Series ISSN 2625-1434 Series E-ISSN 2625-1442
发表于 2025-3-29 08:14:58 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 12:02:32 | 显示全部楼层
Einleitung,Mängelansprüche kommen nach herrschender Auffassung erst nach erfolgter Abnahme bzw. Verzug des Auftraggebers mit der Abnahme zur Anwendung..Nach der Abnahme zielen die Haftungssysteme von VOB/B und BGB primär auf Nachbesserung, also mangelfreie Herstellung des Werkes, ab.
发表于 2025-3-29 16:13:07 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-29 20:02:58 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-30 01:48:27 | 显示全部楼层
Nikos Vasilogamvrakis,Michalis SfakakisMängelansprüche kommen nach herrschender Auffassung erst nach erfolgter Abnahme bzw. Verzug des Auftraggebers mit der Abnahme zur Anwendung..Nach der Abnahme zielen die Haftungssysteme von VOB/B und BGB primär auf Nachbesserung, also mangelfreie Herstellung des Werkes, ab.
发表于 2025-3-30 06:21:33 | 显示全部楼层
Einleitung,g, also vor Abnahme, vor. Sie sind in erster Linie gerichtet auf eine mangelfreie Herstellung des geschuldeten Werkes und – soweit dieser Zweck nicht erreicht wird – auf eine (Teil-)beendigung des Vertrages. Dies ist ein grundsätzlicher Unterschied zum Werkvertragsrecht des BGB. Die dort geregelten
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