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Titlebook: Brief-Lexikon für Kaufleute; Ein Handbuch für rat Betriebswirtschafts-Magazin Book 1967Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden 1967 Be

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楼主: DEIFY
发表于 2025-3-30 09:46:51 | 显示全部楼层
Geschäftsübernahmevertragdung ist nach der allgemeinen Vorschrift für Grundstücksgeschäfte allerdings dann unumgänglich, wenn ein Grundstück mit übertragen wird (auch bei Gründung von Sachgesellschaften wie GmbH, AG usw. zu beachten). Im übrigen ist aber die Zuziehung eines Notars selbst dann entbehrlich, wenn das Geschäft das gesamte Vermögen des Verkäufers darstellt.
发表于 2025-3-30 15:19:33 | 显示全部楼层
Gründung einer OHGpitalgesellschaften nicht das Privatvermögen der Gesellschafter, sondern nur das Gesellschaftsvermögen. Das Risiko der Teilnehmer ist hier begrenzt. Zur Gründung ist in diesen Fällen die Zuziehung eines Notars, der die Beteiligten zugleich beraten wird, zwingend vorgeschrieben.
发表于 2025-3-30 20:37:51 | 显示全部楼层
Tod eines Gesellschafterschafter die Gesellschaft fortsetzen sollen und dann die Erben des Verstorbenen abfinden. Es kann aber auch nach dem Tod eines Gesellschafters vereinbart werden, daß die Erben beteiligt, also ebenfalls Gesellschafter werden (unser Beispiel).
发表于 2025-3-30 22:42:34 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-31 01:33:17 | 显示全部楼层
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