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Titlebook: Besteuerung der GmbH; Ulrich Stache Book 20071st edition Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Wiesbaden 2007 Besteuerung.Be

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楼主: 佯攻
发表于 2025-3-23 10:03:55 | 显示全部楼层
Threats to Ant Diversity in MesoamericaDie Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen 1 zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Gleichzeitig ist sie nach § 242 Abs. 3 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
发表于 2025-3-23 14:35:36 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 20:56:50 | 显示全部楼层
Improving Understanding of Insect Diversity,Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören die Gewinnanteile (Dividenden) aus gesellschaftsrechtlichen 1 Beteiligungen an GmbH’s zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu diesen Einkünften rechnen auch die Einnahmen aus verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und sonstige Zuwendungen der GmbH’s (z.B. Liquidationsraten).
发表于 2025-3-24 02:00:33 | 显示全部楼层
Levels of Concern and Approach,Im Alltagsbetrieb einer GmbH wird häufig übersehen, dass Leistungen durch die Gesellschaft der Schenkungsteuer unterliegen können. Schließlich gilt als Schenkung unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.
发表于 2025-3-24 06:16:21 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 09:55:23 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 13:02:51 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-24 16:45:32 | 显示全部楼层
Gewinn- und Werlustrechnung,Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen 1 zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Gleichzeitig ist sie nach § 242 Abs. 3 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
发表于 2025-3-24 22:50:31 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-25 00:40:26 | 显示全部楼层
Besteuerung auf Gestllschafferebene,Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören die Gewinnanteile (Dividenden) aus gesellschaftsrechtlichen 1 Beteiligungen an GmbH’s zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu diesen Einkünften rechnen auch die Einnahmen aus verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und sonstige Zuwendungen der GmbH’s (z.B. Liquidationsraten).
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