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Titlebook: Arbeitsrecht; Hilmar Götz Book 1976 Springer Fachmedien Wiesbaden 1976 Arbeitgeber.Arbeitnehmer.Arbeitnehmerbegriff.Arbeitsgerichtsbarkeit

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发表于 2025-3-21 17:04:10 | 显示全部楼层 |阅读模式
期刊全称Arbeitsrecht
影响因子2023Hilmar Götz
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学科分类Das moderne Industrieunternehmen
图书封面Titlebook: Arbeitsrecht;  Hilmar Götz Book 1976 Springer Fachmedien Wiesbaden 1976 Arbeitgeber.Arbeitnehmer.Arbeitnehmerbegriff.Arbeitsgerichtsbarkeit
影响因子1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne daß sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbständige Handwerker, frei praktizierende Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, frei schaffende Künstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fürsorgezög­ linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begründung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, daß die Bezeichnung "Arbeitsrecht" sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch für das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. • Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung
Pindex Book 1976
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发表于 2025-3-21 23:36:49 | 显示全部楼层
978-3-528-04105-2Springer Fachmedien Wiesbaden 1976
发表于 2025-3-22 00:48:36 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 05:38:27 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 12:25:05 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 14:23:36 | 显示全部楼层
Conclusion: Insiders and OutsidersDas Arbeitsverhältnis wird in der Regel durch Abschluß eines Arbeitsvertrages begründet (vgl. Kap. 2, Tz 9). Erforderlich sind zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen: Vertragsangebot und Vertragsannahme. Das Angebot kann vom Arbeitnehmer ausgehen (Beispiel: ein Arbeiter bewirbt sich um eine Stelle) oder vom Arbeitgeber.
发表于 2025-3-22 21:02:22 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-22 22:27:22 | 显示全部楼层
发表于 2025-3-23 03:32:34 | 显示全部楼层
,Einführung,Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der . (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f.
发表于 2025-3-23 07:52:48 | 显示全部楼层
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Koalitonen,Partei bzw. Vertragspartner im Arbeitsrecht können sein
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