flourish 发表于 2025-3-26 21:30:19
http://reply.papertrans.cn/27/2618/261703/261703_31.pnginsipid 发表于 2025-3-27 01:30:58
http://reply.papertrans.cn/27/2618/261703/261703_32.pngLimpid 发表于 2025-3-27 08:12:05
https://doi.org/10.1007/978-3-319-21287-6Die Bestimmungen des Art. I gelten, insoweit die neuen Absätze 4 und 5 des Art. 54 in Betracht kommen, für alle Schiffahrtsabgaben; nicht nur für Befahrungsabgaben, sondern auch für Hafenabgaben und sonstige örtliche Schiffahrtsgebühren, für Verbandsabgaben im Sinne des Art. II ebenso wie für partikulare Befahrungsabgaben.下级 发表于 2025-3-27 10:34:24
https://doi.org/10.1007/978-3-319-21287-6Der Vorbehalt bezieht sich darauf, daß die Erhebungs- und Verwaltungskosten vorweg bestritten werden, daß nach autonomer Beschlußfassung der Verbände Mittel auch für andere Schiffahrtsverbesserungen verwendet werden können, und daß der Wertzuwachs für solche Verbesserungen auf Anschlußwasserstraßen zur Verfügung gestellt werden muß.ingestion 发表于 2025-3-27 17:37:03
Brain and Spine Surgery in the ElderlyDas Wort „berufenen“ soll die öffentlich-rechtlich organisierten Vertretungen in Handels- und Landwirtschaftskammern — im Gegensatz zu freien Vereinigungen — bezeichnen.landmark 发表于 2025-3-27 19:00:55
https://doi.org/10.1007/978-3-030-27588-4Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses und die materiellen Vorschriften beziehen sich nur auf Abgaben von der Längsfahrt, nicht auf Fährabgaben, Hafenabgaben und Abgaben für sonstige örtliche Schiffahrtsanstalten. Hier bleibt die Zuständigkeit der Landesbehörden aufrechterhalten. Komm.-Ber. S. 110.ROOF 发表于 2025-3-28 00:18:46
https://doi.org/10.1007/978-3-030-27588-4Der Art. III enthält die Übergangsbestimmungen, die notwendig sind, um die alten Verhältnisse in die neuen — unter weitgehender Berücksichtigung von Billigkeitsmomenten — überzuleiten.Hot-Flash 发表于 2025-3-28 05:34:23
Allgemeine BemerkungenDie Bestimmungen des Art. I gelten, insoweit die neuen Absätze 4 und 5 des Art. 54 in Betracht kommen, für alle Schiffahrtsabgaben; nicht nur für Befahrungsabgaben, sondern auch für Hafenabgaben und sonstige örtliche Schiffahrtsgebühren, für Verbandsabgaben im Sinne des Art. II ebenso wie für partikulare Befahrungsabgaben.Vasodilation 发表于 2025-3-28 07:44:37
Besondere BemerkungenDer Vorbehalt bezieht sich darauf, daß die Erhebungs- und Verwaltungskosten vorweg bestritten werden, daß nach autonomer Beschlußfassung der Verbände Mittel auch für andere Schiffahrtsverbesserungen verwendet werden können, und daß der Wertzuwachs für solche Verbesserungen auf Anschlußwasserstraßen zur Verfügung gestellt werden muß.上下连贯 发表于 2025-3-28 12:43:06
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