休战 发表于 2025-3-26 22:03:46

Spatial and Community Consequencesrag bedankt. Nachdem Clever die geschuldete Leistung erbracht hat, verlangt er Abnahme und Bezahlung seiner Arbeit. In einem Brief von Hektisch an Clever meint Hektisch, daß es sich bei dem Vertragsabschluß um einen Aprilscherz handeln müsse. Er leugnet das Bestehen des Vertrages und verweigert sein

胖人手艺好 发表于 2025-3-27 05:00:45

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裂隙 发表于 2025-3-27 06:17:53

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冰河期 发表于 2025-3-27 13:29:12

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一夫一妻制 发表于 2025-3-27 16:54:09

https://doi.org/10.1007/978-981-10-4103-7später stellt Clever seine Schlußrechnung. In dieser Schlußrechnung ist der Abschlag nicht erwähnt Trotzdem erkennt Eigenheim den Abschlag nach Erhalt der Schlußrechnung an. Als Clever den Abschlag einklagt, hält Eigenheim entgegen, daß in der Schlußrechnung dieser Abschlag nicht vorbehalten wurde.

FOR 发表于 2025-3-27 18:28:03

Waste Policies and Individual Behaviours,t wenig später die Vorplanung ab. Diese übergibt er Eigenheim, der sie entgegennimmt und seitdem bei Fleißig nicht mehr vorstellig wurde. Somit stellte Fleißig Eigenheim eine Rechnung für die Vorplanung, die ein Honorar entsprechend § 19 Abs. 1 HOAI vorsieht. Eigenheim weigert sich, diese Honorarrec

奇怪 发表于 2025-3-27 23:10:24

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apiary 发表于 2025-3-28 05:04:20

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Cacophonous 发表于 2025-3-28 06:50:34

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Charitable 发表于 2025-3-28 11:00:10

,Bedarf es für die Prüffähigkeit der Honorarschlußrechnung eine Bezugnahme auf die Vorschriften der Architekt Clever hat mit Eigenheim einen Architektenvertrag geschlossen. In der Honorarschlußrechnung sind die Vorschriften der Honorarordnung, auf die sich die Positionen der Rechnung beziehen, nicht gesondert erwähnt. Eigenheim meint, aufgrund dieses Versäumnisses sei die Honorarschlußrechnung nicht hinreichend prüffähig und damit unwirksam.
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查看完整版本: Titlebook: Baurechtsberater Architekten; Streitigkeiten lösen Jürgen Rilling Book 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wie