Electrolysis 发表于 2025-3-27 00:46:43
Book 20176th editionBaustelle. Durch den Aufbau des Werkes nach Ansprüchen kann es in der Praxis als Nachschlagewerk für einzelne Situationen herangezogen werden. Die 6. Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und die neuen Regelungen der VOB/B 2016, die am 18.04.2016 in Kraft getreten ist..充足 发表于 2025-3-27 04:20:58
2625-1434 gewerk für einzelne Situationen herangezogen werden. Die 6. Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und die neuen Regelungen der VOB/B 2016, die am 18.04.2016 in Kraft getreten ist..978-3-658-16874-2Series ISSN 2625-1434 Series E-ISSN 2625-1442reserve 发表于 2025-3-27 08:40:26
,Ansprüche auf Vergütungsanpassung,lich. In diesem Kapitel werden die Mehrvergütungsansprüche, also alle Ansprüche auf Vergütungsanpassung aus § 2 VOB/B behandelt (zu Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 siehe Abschn. 4.6; zu Entschädigung gemäß § 642 BGB siehe Abschn. 4.7).欢呼 发表于 2025-3-27 12:56:38
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_34.pngFLAGR 发表于 2025-3-27 16:00:59
,Ansprüche auf Vergütungsanpassung, alle Mehrforderungen, also sowohl die Mehrvergütungsansprüche aus § 2 VOB/B als auch Schadensersatzforderungen nach § 6 Abs. 6 VOB/B bzw. Entschädigungsansprüche gemäß § 642 BGB. Da es sich hierbei um völlig unterschiedliche Anspruchsgrundlagen handelt, die jeweils an andere tatbestandliche VoraussMacronutrients 发表于 2025-3-27 20:16:37
,Ansprüche des Auftragnehmers aus Behinderung und Unterbrechung (§ 6 VOB/B),ieht § 6 VOB/B einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung, vorzeitige Abrechnung erbrachter Leistungen, Kündigung beider Vertragspartner und Schadenersatz vor. Daneben ist für den Fall des Annahmeverzuges ein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 VOB/B möglich.收养 发表于 2025-3-27 23:25:08
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_37.pngaerial 发表于 2025-3-28 02:19:04
,Kündigung durch den Auftraggeber (§ 8 VOB/B),n, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine Einigung zu versuchen1 (siehe Abschn. 1.5). Unabhängig hiervon kann der Auftraggeber jederzeit den Vertrag kündigen (so genanntes freies Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 1 VOB/B), muss dann aber auch für ihn nachteilige Vergütungsfolgen tragen. Bei der KünStress-Fracture 发表于 2025-3-28 09:31:39
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_39.pngMacronutrients 发表于 2025-3-28 13:17:09
,Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus Leistungsabrechnung und Ansprüche aus Zahlungsverzug (§ 16lussrechnungen sind in § 16 VOB/B geregelt. Daneben enthält § 16 VOB/B Bestimmungen über die Voraussetzungen des Zahlungsverzuges, die Höhe von Zinsen sowie Wirkung der Schlusszahlungserklärung des Auftraggebers und die Voraussetzungen für Direktzahlungen an die vom Auftragnehmer beauftragten Subunt