吞噬 发表于 2025-3-25 07:00:51
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_21.pngDIS 发表于 2025-3-25 08:00:54
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_22.pngagnostic 发表于 2025-3-25 13:21:15
Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchenhttp://image.papertrans.cn/v/image/980157.jpg阐明 发表于 2025-3-25 17:44:52
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_24.png五行打油诗 发表于 2025-3-25 23:21:25
,Einführung,nd -ablauf ausreichenden Regelungen; dagegen beinhaltet die VOB/B eigens auf das Baugeschehen zugeschnittene Rechte, Pflichten und Ansprüche. Bei Einbeziehung der VOB/B in das Vertragsverhältnis gehen die dortigen Bestimmungen in der Regel den gesetzlichen Vorschriften des BGB vor.CHAFE 发表于 2025-3-26 03:03:20
http://reply.papertrans.cn/99/9802/980157/980157_26.pngAER 发表于 2025-3-26 05:57:08
,Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz und Vertragsstrafe aus Verzug,Kreditinstitute vor. Sein Finanzierungskonzept ist darauf ausgerichtet, dass er unmittelbar nach der Fertigstellung in die Verwertung des Objekts und damit in die Tilgung seiner aufgenommenen Kredite übergehen kann.correspondent 发表于 2025-3-26 09:30:22
,Der Anspruch des Auftraggebers auf prüfbare Abrechnung (§ 14 VOB/B),n. Die Bestimmungen in § 14 VOB/B gelten für die Abschlagsrechnung nach § 16 Abs. 1 VOB/B, für die Schlussrechnung nach § 16 Abs. 3 VOB/B sowie entsprechend für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B.ABIDE 发表于 2025-3-26 13:33:29
,Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus Leistungsabrechnung und Ansprüche aus Zahlungsverzug (§ 16lussrechnungen sind in § 16 VOB/B geregelt. Daneben enthält § 16 VOB/B Bestimmungen über die Voraussetzungen des Zahlungsverzuges, die Höhe von Zinsen sowie Wirkung der Schlusszahlungserklärung des Auftraggebers und die Voraussetzungen für Direktzahlungen an die vom Auftragnehmer beauftragten Subunternehmer.平庸的人或物 发表于 2025-3-26 20:31:14
2625-1434 laufdiagrammen.Mit Praxis-Beispielen.Includes supplementary Das Fachbuch vermittelt in allgemein verständlicher Form die Grundkenntnisse der VOB/B und gibt Sicherheit bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aller am Bau Beteiligten während der Bauabwicklungsphase und der sich anschließenden M