钻孔
发表于 2025-3-26 21:04:11
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Permanent
发表于 2025-3-27 01:24:59
Sicherheiten,Beide Vertragsparteien haben ein Interesse daran, ihre Ansprüche aus dem Bauvertrag zu sichern und damit im Falle der Insolvenz des anderen Vertragspartners auf Sicherheiten zurückgreifen zu können. Regelungen hierzu sind u.a. in § 17 VOB/B und §§ 648, 648a und 232 ff. BGB enthalten.
Bravura
发表于 2025-3-27 07:17:45
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直觉没有
发表于 2025-3-27 13:03:52
,Mängelrechte vor Abnahme,Im Unterschied zurn gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs räumt die VOB/B dem Auftraggeber auch schon vor der Abnahme der Bauleistung Mängelrechte ein, wenn sich während der Bauausführung herausstellt, dass die Leistung Mängel aufweist.
躲债
发表于 2025-3-27 15:44:45
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运动吧
发表于 2025-3-27 21:05:33
Christian ZannerSystematische Darstellung der VOB/B mit Handlungsempfehlungen für Auftraggeber und Auftragnehmer
genesis
发表于 2025-3-28 00:10:42
Leitfaden des Baubetriebs und der Bauwirtschafthttp://image.papertrans.cn/v/image/980154.jpg
斜
发表于 2025-3-28 03:26:41
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CRASS
发表于 2025-3-28 07:55:25
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持久
发表于 2025-3-28 14:06:58
,Ansprüche aus Behinderung und Unterbrechung (§ 6 VOB/B),ieht § 6 VOB/B einen Anspruch auf Bauzeitverlängerund, vorzeitige Abrechnung erbrachter Leistungen, kündigung beider Vertragspartner und Schadenersatz vor. In manchen Fällen ist jedoch ein Rückgriff auf den Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB erforderlich.