anchor 发表于 2025-3-25 05:07:17
Aussetzung der Vollziehung,ollziehung der angefochtenen Verfügung (ausgenommen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung) nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten (§ 242 AO, § 69 FGO). Entsprechendes gilt für die Vollziehung von Steuerbescheiden, die auf Grund eines angefochtenPerigee 发表于 2025-3-25 10:45:00
Beerdigungskosten,nherein nicht in Betracht kommt und die daher ohne weiteres . sind, z. B. die Kosten einer von der GmbH eingebrachten ., die Ausgaben für einen von ihr übersandten . oder die Kosten einer von ihr veranstalteten .. Bei den eigentlichen Kosten der Beerdigung aber ist davon auszugehen, daß Kosten diese名义上 发表于 2025-3-25 14:41:23
http://reply.papertrans.cn/88/8775/877471/877471_23.png大酒杯 发表于 2025-3-25 16:42:21
Betriebsaufspaltung,standen ist, weil eine solche Gestaltung aus Gründen der Steuerersparnis, aus Haftungsgründen, zur rationelleren Betriebsgestaltung, zur Ermöglichung einer günstigen Erbregelung u. dgl. zweckmäßig schien. Die häufigsten Gliederungsformen sind die Aufspaltung eines Unternehmens in eine . und eine . ochemoprevention 发表于 2025-3-25 21:05:28
,Betriebsprüfung,n und die Rechte der Steuerpflichtigen bei Durchführung von Betriebsprüfungen ergeben sich aus der AO. Die einschlägigen Vorschriften der AO sind in der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung — Betriebsprüfungsordnung (Steuer) — BpO(St) — vom 23.12.1965 (BStBl. 1966 IDiastole 发表于 2025-3-26 03:24:05
http://reply.papertrans.cn/88/8775/877471/877471_26.pngchampaign 发表于 2025-3-26 06:28:05
,Bürgschaft,n der Regel noch nicht im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme gegeben ist. Denn bilanzmäßig genügt in der Regel, daß die Verpflichtung aus der Bürgschaft „unter dem Strich“ ausgewiesen wird, solange die Gefahr, vom Gläubiger in Anspruch genommen zu werden, und die sich daraus ergebenden RückgriffsrecBULLY 发表于 2025-3-26 09:48:17
http://reply.papertrans.cn/88/8775/877471/877471_28.pngostrish 发表于 2025-3-26 14:57:09
Darlehen,remden im Wirtschaftsleben vorkommen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Beträge dem Gesellschafter nur zu vorübergehender Verwendung überlassen werden und mit der Rückzahlung sicher gerechnet wird (§ 607 BGB). Diese Eigenschaft als Darlehen verliert die Geldhingabe nicht dadurch, daß die hingecanvass 发表于 2025-3-26 20:51:09
Einbringung,ieb oder Teilbetrieb in eine andere Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft einbringen, wobei sich in allen Fällen die Frage stellt, ob die in dem eingebrachten Betrieb oder Teilbetrieb enthaltenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern sind oder nicht. Die Finanzbehörden haben sich zu