indubitable 发表于 2025-3-23 13:34:56

Einleitung und Grundsätze des Sachenrechts sein Lehrbuch in drei Teile einteilte: Der erste Teil enthielt das Personen- und Familienrecht (personae) , der zweite das Sachen- und Erbrecht (res) , der dritte Teil das Schuldrecht (actiones) . Seit dem Pandektenrecht des 19. Jh. unter der Führung der historischen Rechtsschule setzt sich dieses

Grating 发表于 2025-3-23 16:00:57

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BARK 发表于 2025-3-23 20:03:09

Schutz des unmittelbaren Besitzesdes Besitzschutzes regeln soll.; hier ist also nicht derjenige Besitz geregelt, der Voraussetzung eines Rechtserwerbs ist.. Der Besitzschutz der §§ 858 ff. wird . genannt, weil in ihm ausschließlich die possessio, der Besitz, geschützt ist, ganz unabhängig von jedem Recht zum Besitz. Das Recht zum B

objection 发表于 2025-3-23 22:17:15

Mittelbarer Besitztsächliche Sachgewalt nicht dem Mieter, Pächter, Verwahrer usw. zu, sondern dem Vermieter. Der Mieter hatte eine dem heutigen Besitzdiener vergleichbare Stellung. Dagegen betrachtete die germanische Verkehrsanschauung den Mieter usw. als Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Mit der Rezeption stieß das

Chandelier 发表于 2025-3-24 03:35:55

Eigentum: Begriff, Inhalt, Artenschliche Selbstverwirklichung ist nicht möglich ohne einen Lebensraum und ohne Dinge, über welche der Mensch frei bestimmen kann: Eigentum ist nichts anderes als die menschliche Freiheit bezogen auf eine Sache. Eigentumsschutz ist Persönlichkeitsschutz. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit seiner

CRUC 发表于 2025-3-24 10:16:12

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admission 发表于 2025-3-24 14:42:36

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百灵鸟 发表于 2025-3-24 18:42:13

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eulogize 发表于 2025-3-24 20:18:41

Schutz des Eigentumsschen Eigentümer und Besitzer häufig jedoch noch nicht bereinigt. Hat der Besitzer die Sache beschädigt oder verspätet herausgegeben, so kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Hat der Besitzer Nutzungen aus der Sache gezogen, so ist zu prüfen, ob dem Eigentümer Herausgabe- oder Ersatzansprüche

细丝 发表于 2025-3-25 00:20:44

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查看完整版本: Titlebook: Sachenrecht; Hans Josef Wieling Textbook 19942nd edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1994 Besitz.Besitzrecht.Grundstücksrecht.Sachen