flamboyant 发表于 2025-3-28 18:26:32
Personenen und Pflichten, d.h. den freien Menschen. Daß alle Menschen frei und darum Rechtssubjekte seien, ist ein Postulat des Naturrechts, das erst in der Neuzeit volle rechtliche Anerkennung gefunden hat.. Das römische Recht des Altertums unterschied - wie die Antike überhaupt - Freie . und Sklaven ..STALE 发表于 2025-3-28 22:45:52
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_42.pngOrthodontics 发表于 2025-3-29 02:41:10
Rechtsgeschäftecht eine zusammenfassende Lehre von den Grundfragen des Privatrechtssystems. Die Einzelerscheinungen des Rechtslebens standen im Vordergrund der klassischen Rechtsbetrachtung. Abstrakte Begriffe und Definitionen waren ihr ebenso fremd . wie jede Systembildung. Ansätze zu Gliederungen und Einteilunge臭名昭著 发表于 2025-3-29 03:42:07
Besitzffe. Nach § 854 BGB kommt es auf die tatsächliche Gewalt über eine Sache an, ein „Besitzwille“. ist nicht relevant. Solche Sachherrschaft gilt nach § 309 ABGB nur als Innehabung (= Detention.). Zum Besitz gehört für § 309 ABGB der Wille des Inhabers, die Sache „als die seinige zu behalten“ - gemeinr傲慢人 发表于 2025-3-29 10:04:41
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_45.png背心 发表于 2025-3-29 11:51:50
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_46.pngDawdle 发表于 2025-3-29 16:26:30
Erbzinsrechteen zur Nutzung gegen ein regelmäßiges Entgelt gegeben. Schon das griechische Recht kannte solche Erbpacht.*. Im römischen Recht der Republik und der Prinzipatszeit stellt das Recht am . die wichtigste Form der Erbpacht dar.彩色 发表于 2025-3-29 20:02:23
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_48.pngobsession 发表于 2025-3-30 03:03:19
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_49.pngfabricate 发表于 2025-3-30 06:15:02
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