flamboyant 发表于 2025-3-28 18:26:32

Personenen und Pflichten, d.h. den freien Menschen. Daß alle Menschen frei und darum Rechtssubjekte seien, ist ein Postulat des Naturrechts, das erst in der Neuzeit volle rechtliche Anerkennung gefunden hat.. Das römische Recht des Altertums unterschied - wie die Antike überhaupt - Freie . und Sklaven ..

STALE 发表于 2025-3-28 22:45:52

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Orthodontics 发表于 2025-3-29 02:41:10

Rechtsgeschäftecht eine zusammenfassende Lehre von den Grundfragen des Privatrechtssystems. Die Einzelerscheinungen des Rechtslebens standen im Vordergrund der klassischen Rechtsbetrachtung. Abstrakte Begriffe und Definitionen waren ihr ebenso fremd . wie jede Systembildung. Ansätze zu Gliederungen und Einteilunge

臭名昭著 发表于 2025-3-29 03:42:07

Besitzffe. Nach § 854 BGB kommt es auf die tatsächliche Gewalt über eine Sache an, ein „Besitzwille“. ist nicht relevant. Solche Sachherrschaft gilt nach § 309 ABGB nur als Innehabung (= Detention.). Zum Besitz gehört für § 309 ABGB der Wille des Inhabers, die Sache „als die seinige zu behalten“ - gemeinr

傲慢人 发表于 2025-3-29 10:04:41

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背心 发表于 2025-3-29 11:51:50

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Dawdle 发表于 2025-3-29 16:26:30

Erbzinsrechteen zur Nutzung gegen ein regelmäßiges Entgelt gegeben. Schon das griechische Recht kannte solche Erbpacht.*. Im römischen Recht der Republik und der Prinzipatszeit stellt das Recht am . die wichtigste Form der Erbpacht dar.

彩色 发表于 2025-3-29 20:02:23

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obsession 发表于 2025-3-30 03:03:19

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fabricate 发表于 2025-3-30 06:15:02

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查看完整版本: Titlebook: Römisches Recht; Heinrich Honsell,Theo Mayer-Maly,Walter Selb Textbook 1987Latest edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1935, 1949 198