嘴唇可修剪 发表于 2025-3-26 22:20:35
Erbzinsrechteen zur Nutzung gegen ein regelmäßiges Entgelt gegeben. Schon das griechische Recht kannte solche Erbpacht.*. Im römischen Recht der Republik und der Prinzipatszeit stellt das Recht am . die wichtigste Form der Erbpacht dar.chronicle 发表于 2025-3-27 04:29:49
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_32.png痴呆 发表于 2025-3-27 05:34:09
Sachen Personenrecht und ein das Obligationenrecht einschließendes Sachenrecht trägt. Praktischer Wert geht ihm nicht ab.. So haben sich die österreichischen Juristen dank des weiten Sachbegriffs des Institutionensystems bei der Erfassung der elektrischen Energie leichter getan als die deutschen.CRACK 发表于 2025-3-27 10:29:19
Pfandrechteunächst nur . (die . des Verpfänders und die . des Pfandgläubigers). Andererseits fehlt es nicht an Anhaltspunkten dafür, daß Pfandbestellung im älteren römischen Recht als eine Art von Eigentumsteilung verstanden worden ist. und also dinglichen Charakter hatte.心胸狭窄 发表于 2025-3-27 15:42:54
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_35.pngExpressly 发表于 2025-3-27 20:14:03
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_36.pngInertia 发表于 2025-3-28 01:06:10
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832452/832452_37.png陪审团 发表于 2025-3-28 04:46:56
Rechtswissenschaft und Rechtsfortbildung nach römischer Anschauung den Verkehr des Menschen und namentlich des menschlichen Gemeinwesens mit der Gottheit, etwa bei einem Gelübde ., in peinlicher Genauigkeit regelten. Wenn die gleiche Behörde noch in einer Zeit, in der das Sakralrecht bereits zu einer gesonderten Disziplin entwickelt war.,有罪 发表于 2025-3-28 07:25:25
Das Recht der Spätzeitger ausgebildeten Rechtsanwendern, vor allem außerhalb der großen Zentren, Schwierigkeiten bereitet haben. Wer die Argumente nicht mehr abwägen konnte, mußte sie abzählen. Genau das sollte dann auch nach den sogenannten Zitiergesetzen geschehen, deren erstes unter Konstantin (321 n. Chr.) erlassen wglucagon 发表于 2025-3-28 13:29:25
Recht und Privatrechtichen Anteil an der Konzeption eines allgemeinen Teils haben zunächst die rationalistische Naturrechtslehre. - vor allem C. W.- und dann S.. Noch dem ABGB (von 1811) fehlt ein umfassend angelegter allgemeiner Teil, er findet sich erstmals im sächsischen BGB von 1865.