nepotism 发表于 2025-3-25 03:35:41
Übertragung von Forderungen und Schuldensukzession, vgl. § 194, 1); eine Sondernachfolge in Forderung oder Schuld gab es nicht. Ihre praktischen Wirkungen konnte man allerdings annähernd durch Novation mit Personenwechsel (§ 124, 2 a) erreichen; juristisch betrachtet war jedoch das Ergebnis einer solchen Novation etwas wesentlich anderespatella 发表于 2025-3-25 08:42:36
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832450/832450_22.png掺假 发表于 2025-3-25 11:52:45
Das senatus consultum Vellaeanum und die Interzessionslehrer andere Personen darstellten.. Hierdurch sollte den in Rechtssachen unerfahrenen Frauen Schutz gegen solche Geschäfte gewährt werden, die ihnen in fremdem Interesse Verpflichtungen auferlegten und auf diese Weise zu einer Gefährdung ihres Vermögens führen konnten. Jurisprudenz und Kaisergesetzgebunaffect 发表于 2025-3-25 16:04:03
Haftung für Schulden der Gewaltunterworfenenchtsgeschäfte waren gültig, aber da er eigenes Vermögen nicht haben konnte, fiel alles, was er durch sie erwarb, ohne weiteres in das Vermögen des Gewalthabers. Von der Seite des Erwerbs aus gesehen, war er also lediglich ein Organ des .. Anders stand es mit den Verpflichtungen. Für die vom Gewaltuningestion 发表于 2025-3-25 22:45:08
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832450/832450_25.pngJingoism 发表于 2025-3-26 03:12:28
http://reply.papertrans.cn/84/8325/832450/832450_26.pngCalibrate 发表于 2025-3-26 06:02:57
Rechtsgeschäftecharfgeprägten Kunstausdruck für das Rechtsgeschäft im engeren Sinn hat das klassische Recht nicht besessen. . (= Unmuße), das insbesondere für den Vertrag vielfach verwendet wurde, bezeichnet über den Bereich des Privatrechts hinaus eine jede Beschäftigung (daher z.B. auch die öffentlichrechtlicheCHOP 发表于 2025-3-26 09:24:43
Besitztbestand machten, blieben vielmehr zwei engeren Gruppen von Besitzverhältnissen vorbehalten Als Grundlage des Eigentumserwerbs im Wege der formlosen Übergabe (.,§ 71,3) oder der Ersitzung (., § 75) kam nur ein Besitz in Betracht, der sowohl durch den Willen des Besitzers, die Sache als eigene zu hab可耕种 发表于 2025-3-26 15:11:13
Eigentumie Freiheit des Eigentums, sondern seine Begrenzung, bedurfte des Beweises (vgl. § 79); ferner: soweit die Belastungen Raum ließen, war der Eigentümer unbehindert, und wenn sie wegfielen, war das Eigentum von selbst wieder vollkommen; schließlich: dem Eigentümer konnte kein anderes dingliches Recht分离 发表于 2025-3-26 19:47:17
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