landfill 发表于 2025-4-1 02:07:36
Ergänzende Vertragsauslegung, Geschäftsgrundlage und die Rekonstruktion des vollständigen Vertrags dist rechtsverbindlich, weil und soweit die Rechtsordnung Vertragsfreiheit anerkennt. Einer weiteren Legitimation bedarf eine vertragliche Regelung grundsätzlich nicht; sie gilt, weil die Vertragspartner sie gewollt und festgelegt haben.