landfill 发表于 2025-4-1 02:07:36

Ergänzende Vertragsauslegung, Geschäftsgrundlage und die Rekonstruktion des vollständigen Vertrags dist rechtsverbindlich, weil und soweit die Rechtsordnung Vertragsfreiheit anerkennt. Einer weiteren Legitimation bedarf eine vertragliche Regelung grundsätzlich nicht; sie gilt, weil die Vertragspartner sie gewollt und festgelegt haben.
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查看完整版本: Titlebook: Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts; Hans-Bernd Schäfer,Claus Ott Textbook 2020Latest edition Springer-Verlag GmbH Deutschla