PHAG 发表于 2025-3-28 16:06:02
Diskussion zu dem Referat von Norbert Portz,n durch das u. a. in § 107 GO NW normierte Abgrenzungskriteriums des öffentlichen Zwecks. Einleitend thematisierte . die Problematik des Bestandsschutzes bei kommunalen Abfallentsorgungseinrichtungen. Er vertrat die Auffassung, der öffentliche Zweck rechtfertige nur den Bestandsschutz hinsichtlich dcushion 发表于 2025-3-28 21:56:50
http://reply.papertrans.cn/55/5446/544586/544586_42.png牵索 发表于 2025-3-29 02:14:48
http://reply.papertrans.cn/55/5446/544586/544586_43.png无动于衷 发表于 2025-3-29 04:53:58
Wettbewerb und kommunales Selbstverwaltungsrecht in einem liberalisierten Energiemarkt,eufassung des Energiewirtschaftsgesetzes enthält.. Gleichzeitig wird durch Art. 2 des Neuregelungsgesetzes in das GWB ein neuer § 103 b eingefügt, der die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft aus dem Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Ausnahmebestimmungen der §§ 103, 103 a GWB herausnimmt.. In die愤慨一下 发表于 2025-3-29 08:44:23
Diskussion zu dem Referat von Markus Moraing,ie Liberalisierungsbemühungen intendierten Bewegungsfreiheit einerseits und den mittels des Gemeindewirtschaftsrechts auferlegten Restriktionen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen andererseits ein Spannungsverhältnis. Dieses erinnere ihn an die Problematik der Abfallabgaben, wo vom BundesverfasDiastole 发表于 2025-3-29 14:35:08
,Neuausrichtung des Kerngeschäfts und Erschließung neuer Geschäftsfelder für kommunale EVU vor dem Htungsgebundene Energiewirtschaft durch Gebietsmonopole gekennzeichnet war, hat sich in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit aufgrund technischer, wirtschaftlicher und politischer Änderungen die Überzeugung durchgesetzt, daß eine (weitgehend) wettbewerbliche Organisation dieser Sektoren nicht nur羊齿 发表于 2025-3-29 15:44:45
http://reply.papertrans.cn/55/5446/544586/544586_47.pngdeficiency 发表于 2025-3-29 20:43:02
http://reply.papertrans.cn/55/5446/544586/544586_48.png松驰 发表于 2025-3-30 03:46:19
http://reply.papertrans.cn/55/5446/544586/544586_49.png蛛丝 发表于 2025-3-30 07:25:51
,Kommunen im wirtschaftlichen Wettbewerb unter veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen,d damit der Aufhebung geschlossener Versorgungsgebiete, durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Telekommunikationsgesetz oder das Wasserhaushaltsgesetz führen zu einer Neuordnung der Märkte. Im Ergebnis werden bislang klassische Bereiche kommunaler Ver- und Entsorgung aus der bisherige