要控制 发表于 2025-4-1 05:36:33

Kapitel 16: Gleichheitsrechte,ihres Menschseins zukommen, so muss jeder Mensch prinzipiell über die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten verfügen. Besteht aber insofern eine „natürliche“ Gleichheit, so ist es dem Staat grundsätzlich verwehrt, diese vorgegebene Gleichheit zu missachten. Freiheit und Gleichheit gehören zusammen, sie sind zwei Seiten einer Medaille.

美学 发表于 2025-4-1 06:57:45

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fructose 发表于 2025-4-1 12:17:18

Kapitel 7: Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG),reußische Allgemeine Landrecht (ALR) sicherte den Bürgern die „vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit“ zu. Auch die Paulskirchenverfassung enthielt mit den §§ 144 ff. umfängliche Gewährleistungen religiöser Freiheit ebenso wie eine Garantie der Gewissensfreiheit. Ohne historisches Vorbild ist h

预定 发表于 2025-4-1 14:24:29

Kapitel 8: Berufsfreiheit (Art. 12 GG),ht gegen den Staat auf Arbeit. Das Grundgesetz hat auf derartige Programmsätze verzichtet und schützt mit seinem Art. 12 Abs. 1 auch denjenigen, der ohne Beruf bleiben will (negative Berufsfreiheit). Die EMRK enthält keine Regelung zur Berufsfreiheit. Art. 15, 16 GR-Charta enthalten vergleichbare un
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