尊敬 发表于 2025-3-23 12:04:20
http://reply.papertrans.cn/40/3913/391267/391267_11.pngAVANT 发表于 2025-3-23 14:09:47
Kapitel 9: Eigentum und Erbrecht (Art. 14 GG),n den §§ 164 f. der Paulskirchenverfassung. Unmittelbarer Vorläufer des Art. 14 GG hinsichtlich Inhalt und Formulierung ist Art. 153 WRV, der dem heutigen Art. 14 GG sehr ähnelt. Eine Garantie des Erbrechts findet sich in Deutschland erstmals in Art. 154 WRV. Auf europäischer Ebene sind Art. 1 des e乳汁 发表于 2025-3-23 19:36:05
Kapitel 10: Ehe, Familie, Schule (Art. 6, 7 GG),its- und Gleichheitsrechten einerseits sowie aus Abwehr-, Leistungs- und Verfahrensrechten andererseits. Teilweise bleiben die Art. 6, 7 GG sehr allgemein, teilweise treffen sie detaillierte Regelungen, die eher dem besonderen Verwaltungsrecht an zugehören scheinen (Art. 7 Abs. 4 GG). Diese Besonder欲望 发表于 2025-3-24 00:49:39
http://reply.papertrans.cn/40/3913/391267/391267_14.pngCorporeal 发表于 2025-3-24 02:37:58
,Kapitel 12: Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG),eutschen Verfassungsgeschichte ohne Beispiel. Die Grundrechtskataloge waren bis dahin stets eine Zusammenstellung von einzelnen Gewährleistungen, kannten aber keine umfassende Verpflichtung des Staates zur Achtung der Menschenwürde bzw. der Menschenrechte. Gleichwohl gehört die Orientierung an den MConflagration 发表于 2025-3-24 10:33:01
http://reply.papertrans.cn/40/3913/391267/391267_16.pngmuster 发表于 2025-3-24 13:23:01
http://reply.papertrans.cn/40/3913/391267/391267_17.pngDisk199 发表于 2025-3-24 17:06:24
http://reply.papertrans.cn/40/3913/391267/391267_18.pngdysphagia 发表于 2025-3-24 19:13:55
Kapitel 16: Gleichheitsrechte,olution richteten sich die Forderungen der Aufständischen nicht bloß auf Freiheit (liberté), sondern auch auf Gleichheit (égalité), ein Postulat, welches schließlich Eingang in Art. 1 der französischen Verfassung vom 26.8.1791 fand. Bereits während der französischen Revolution war zudem der Zusammen抛物线 发表于 2025-3-25 01:02:18
Kapitel 17: Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG),eit wurde bereits in Art. 162 der Paulskirchenverfassung genannt und in Art. 124 WRV geschützt. Bei Art. 9 Abs. 3 GG handelt es sich demgegenüber nicht um ein klassisches Grundrecht. Auch wenn die historische Betrachtung bis zu den Gesellenbünden des frühen Mittelalters zurückreicht, hat sich die Ko