CESS 发表于 2025-3-25 04:05:51
https://doi.org/10.1007/978-981-99-8982-9echtsbegriffe sowie bei der richtigen Ermessenausübung. Daß der Gefangene aus § 3 keine unmittelbaren Rechtsansprüche herleiten kann, heißt jedoch nicht, daß die Aufsichtsbehörde, wenn sich ein Gefangener über unhaltbare Zustände, z. B. eine ausgeprägte Subkultur in der JVA, beschwert, untätig bleiben kann.Exclaim 发表于 2025-3-25 08:20:05
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_22.pngTonometry 发表于 2025-3-25 13:57:20
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_23.png牲畜栏 发表于 2025-3-25 18:17:03
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_24.png不可接触 发表于 2025-3-25 21:38:38
Persönlicher Gewahrsam der Gefangenen an Gegenständen des Gebrauchs und Verbrauchsenen ., soweit nichts anderes von der Vollzugsbehörde geregelt ist. Die Verletzung des Zustimmungserfordernisses zur Annahme stellt einen Pflichtenverstoß i.S. v. § 102 I dar, nicht jedoch die Abgabe von Gegenständen — auch nicht über § 4II 2 — (OLG Koblenz NStZ 1988,528; a. A. OLG Nürnberg v. 28.12.1994 — WS 1088/94).ACME 发表于 2025-3-26 00:36:05
https://doi.org/10.1007/978-981-10-8423-2enen ., soweit nichts anderes von der Vollzugsbehörde geregelt ist. Die Verletzung des Zustimmungserfordernisses zur Annahme stellt einen Pflichtenverstoß i.S. v. § 102 I dar, nicht jedoch die Abgabe von Gegenständen — auch nicht über § 4II 2 — (OLG Koblenz NStZ 1988,528; a. A. OLG Nürnberg v. 28.12.1994 — WS 1088/94).开始从未 发表于 2025-3-26 06:17:33
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_27.pngnotice 发表于 2025-3-26 10:06:25
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_28.pngInfuriate 发表于 2025-3-26 14:05:35
Thierry Karsenti,Julien Bugmannrigung des Gefangenen, in vielen Fällen auch Selbstzweck. Heute stellen sie nur Mittel zur Erreichung der in § 2 genannten Ziele dar, d. h. eine erzieherische Einwirkung zur Rückfallverhütung kann nur in einem gesicherten und geordneten Rahmen erfolgen (Schwind/Kühling, § 81 Rdnr. 1).Facilities 发表于 2025-3-26 20:12:10
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