Basilar-Artery 发表于 2025-3-23 11:37:13
Panagiota Halki,Panagiotis Politislungsbeamte Greif dem Gefangenen erklärte, er müsse ihn in den Arrestraum bringen, erklärte ihm Gantler, freiwillig ginge er nicht mit. Greif forderte ihn auf, dies sich in den nächsten 15 Minuten in Ruhe zu überlegen — auch die Konsequenzen einer Weigerung — und schloß die Haftraumtür wieder zu. Kucutlery 发表于 2025-3-23 16:39:01
https://doi.org/10.1007/978-1-4614-1083-6 Wahrung oder Hebung der Disziplin in den Vollzugsanstalten seien (BT-Drs. 7/3998,38; BT-Drs. 7/918, 81). Trotz mancher Kritik an den Disziplinarmaßnahmen insgesamt — teilweise wird von kleinlichen, ja fast dümmlichen Schikanen gesprochen (Schwind/ Böhm, § 103 Rdnr. 4) — dürfte die damalige Einschät用不完 发表于 2025-3-23 21:47:25
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_13.png使腐烂 发表于 2025-3-24 01:06:31
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_14.pngSpongy-Bone 发表于 2025-3-24 05:10:33
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_15.png藕床生厌倦 发表于 2025-3-24 09:01:46
Bezüge und Guthaben der Gefangenen, §§ 43 ff., 83 II 3t. Die Bemessung der Eckvergütung sowie eines Tagessatzes der Eckvergütung ergibt sich aus § 43 I 2 und 3 i.V.m. § 200 I, 18 SGB IV. Das heißt, daß die Eckvergütung der Gefangenen z. B. in 1994 5 % dessen beträgt, was alle Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (ohne AuszuVsd168 发表于 2025-3-24 14:13:25
Persönlicher Gewahrsam der Gefangenen an Gegenständen des Gebrauchs und VerbrauchsZustimmung der Vollzugsbehörde erhält. Sachen von geringem Wert (ca. 10,- bis 15,- DM) darf er ohne Zustimmung der Vollzugsbehörde von einem Mitgefangenen ., soweit nichts anderes von der Vollzugsbehörde geregelt ist. Die Verletzung des Zustimmungserfordernisses zur Annahme stellt einen Pflichtenver咯咯笑 发表于 2025-3-24 18:16:59
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_18.png内向者 发表于 2025-3-24 19:48:47
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390247/390247_19.png嘴唇可修剪 发表于 2025-3-25 01:02:50
Disziplinarmaßnahmen, § 102 ff. Wahrung oder Hebung der Disziplin in den Vollzugsanstalten seien (BT-Drs. 7/3998,38; BT-Drs. 7/918, 81). Trotz mancher Kritik an den Disziplinarmaßnahmen insgesamt — teilweise wird von kleinlichen, ja fast dümmlichen Schikanen gesprochen (Schwind/ Böhm, § 103 Rdnr. 4) — dürfte die damalige Einschät