ECG769 发表于 2025-3-25 03:45:15
Gabler Volkswirtschafts LexikonDie Auswertung anderer als der in den §§ 4 bis 61 bezeichneten Ansprüche richtet sich nach den allgemeinen Vorschristen, soweit sich nicht aus den Vorschriften der §§ 63 bis 66 ein anderes ergibt.跳动 发表于 2025-3-25 09:24:17
Gabler Volkswirtschafts LexikonBesteht Streit darüber, in welcher Höhe Ansprüche der in §§4 bis 54 bezeichneten Art aufgewertet sind, so entscheidet hierüber ausschließlich die Aufwertungsstelle. Dies gilt auch für den Fall, daß die Höhe der Aufwertung der durch Hypothek gesicherten Forderung sich nach allgemeinen Vorschriften bestimmt (§10).Interdict 发表于 2025-3-25 14:11:41
Aufwertung von Hypotheken,Hypotheken warden aus 25 vom Hundert des Goldmarkbetrags, jedoch nicht höher aufgewertet als die durch sie gesicherten Forderungen (Aufwertungsbetrag).改变 发表于 2025-3-25 18:23:58
http://reply.papertrans.cn/39/3851/385018/385018_24.png傲慢人 发表于 2025-3-25 23:17:10
Auswertungsverfahren,Besteht Streit darüber, in welcher Höhe Ansprüche der in §§4 bis 54 bezeichneten Art aufgewertet sind, so entscheidet hierüber ausschließlich die Aufwertungsstelle. Dies gilt auch für den Fall, daß die Höhe der Aufwertung der durch Hypothek gesicherten Forderung sich nach allgemeinen Vorschriften bestimmt (§10).Flustered 发表于 2025-3-26 03:21:01
http://reply.papertrans.cn/39/3851/385018/385018_26.png四溢 发表于 2025-3-26 05:54:37
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83648-9mehr geltenden inländischen Währung ausgedrückten Geldsumme zum Gegenstande haben, werden nach Maßgabe dieses Gesetzes aufgewertet, wenn sie durch den Währungsverfall betroffen sind. Dies gilt nicht, wenn der verbliebene Goldmert das für die Aufwertung vorgesehene Maßerreicht oder übersteigt.brassy 发表于 2025-3-26 09:43:04
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83750-9er §§ 14 bis 24 für Rentenschulden und Reallasten; für Reallasten jedoch mit der Maßgabe, daß die Eintragung der Aufwertung (§ 6) nicht verlangt werden lann, wenn die Eintragung der Reallast unterblieben war.取之不竭 发表于 2025-3-26 14:08:22
Martin K. Welge,Michael A. Peschke Indossament übertragbar sind, und die von natürlichen Personen, personenvereinigungen oder juristischen Bersonen des privatrechts ausgegeben sind, werden ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Hypothek gesichert sind, auf 15 vom Hundert des Goldmarkbetrangs aufgewertet.切碎 发表于 2025-3-26 20:09:02
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83502-4en Schuldverschreibungen, die von juristischen Personen der öffentlichen Rechtes als Unternehmer wirtschafticher Bertriebe ausgegeben sind, werden ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Hypothek gesichert sind, auf 15 vom Hundert des Goldmarkbetrags aufgewertet.