NIP 发表于 2025-3-25 05:06:00

https://doi.org/10.1007/978-3-322-85482-7er Richtlinien davon aus, dass die Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes größere Wirtschaftseinheiten erfordern werde und sich die Unternehmen diesem Erfordernis anzupassen hätten. Daher waren Umstrukturierungen und Unternehmenszusammenschlüsse vorhersehbar. Um die sozialen Folgeprobleme zu milde

FIR 发表于 2025-3-25 10:17:09

Harry Derbyshire,Loveday Hodsoneser Richtlinien davon aus, dass die Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes größere Wirtschaftseinheiten erfordern werde und sich die Unternehmen diesem Erfordernis anzupassen hätten. Daher waren Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmensschließungen, verbunden mit Insolvenz

Rheumatologist 发表于 2025-3-25 11:47:17

E. Bierei,H. Brenek,W. WöhlbierDie Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der Union. Sie verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung der Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten aufgrund der Staatsangehörigkeit in Bezug auf einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt anderer Mitgliedsstaaten.

STING 发表于 2025-3-25 17:06:24

Andreas Patyk,Guido A. ReinhardtNach Art. 45 Abs. 2 AEUV umfasst die Freizügigkeit die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.

PRISE 发表于 2025-3-25 23:23:26

https://doi.org/10.1007/978-3-662-06782-6Art. 157 AEUV erfasst wie ausgeführt nur Diskriminierungen im Zusammenhang mit Entgeltleistungen. Dagegen werden Diskriminierungen wegen des Geschlechts beim Zugang zu Arbeitsplätzen oder auch bei der Berücksichtigung von Beförderungspositionen nicht vom Anwendungsbereich von Art. 157 AEUV erfasst.

人造 发表于 2025-3-26 04:01:28

https://doi.org/10.1007/978-94-011-9038-1Wie schon in den vorangegangenen Kapiteln erläutert, werden die primärrechtlichen Diskriminierungsverbote nach Art. 10 AEUV, Art. 21 GRCh durch die aufgrund von Art. 19 AEUV erlassene Richtlinie 2000/78/EG ergänzt.

Erythropoietin 发表于 2025-3-26 04:46:26

Ulrich Weber,Andreas Mauz,Martin StingelinPrimärrechtliche Verbote wegen Behinderung sind in Art. 10 AEUV sowie Art. 21 GRCh enthalten. Ergänzend dazu sieht die Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie RL 2000/78/EG ein Verbot der Benachteiligung von Arbeitnehmern in Beschäftigung und Beruf wegen Behinderung vor.

令人不快 发表于 2025-3-26 12:30:31

Dirk Looschelders,Lothar MichaelLeiharbeitsverhältnissewerden üblicherweise als prekäre Arbeitsverhältnisse angesehen. Ohne in diesem Zusammenhang genauer auf den Begriff eines prekären Arbeitsverhältnisses einzugehen, werden hierunter üblicherweise abweichende Vertragsgestaltungen bezüglich der Dauer, der Arbeitszeit und auch des Arbeitsumfangs verstanden.

中国纪念碑 发表于 2025-3-26 13:42:31

http://reply.papertrans.cn/32/3172/317124/317124_29.png

ABOUT 发表于 2025-3-26 20:10:12

E-Marketing: Was , das? Wer braucht so was?,Das in Art. 151 AEUV vorgegebene sozialpolitische Ziel einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen erfordert, dass sich die Union auch mit Fragen der Arbeitnehmervertretung, insbesondere der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung befassen muss.
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