averse 发表于 2025-3-23 11:49:22

,Rund um die Beschlüsse,Der Leiter der Versammlung muss wissen, wie er mit den Beschlüssen in einer Eigentümerversammlung umzugehen hat. Dabei sind einige Dinge zu beachten.

Peculate 发表于 2025-3-23 17:34:44

http://reply.papertrans.cn/29/2847/284640/284640_12.png

能得到 发表于 2025-3-23 18:33:02

,Nach der Versammlung – das Protokoll,der Beschlüsse. Der Beschluss liegt dann vor, wenn der Versammlungsleiter verkündet und feststellt, dass ein Beschluss zustande gekommen ist (BayObLG, 13.10.2004, 2Z BR 152/04, ZMR 2005, 462; BGH, 23.8.2001, V ZB 10/01, NZM 2001, 961).

MELON 发表于 2025-3-23 22:22:46

Mehrhausanlage,iel die Bebauung mit drei größeren Wohnkomplexen und einem gesonderten Tiefgaragenkomplex. Gerade bei unterschiedlicher Nutzung der einzelnen selbstständigen Gebäude besteht vielfach bei den Wohnungseigentümern eine unterschiedliche Interessenlage in Bezug auf die Nutzung und vor allem die Bewirtschaftung sowie die Kosten der Instandhaltung.

种类 发表于 2025-3-24 06:15:10

,Die Eigentümerversammlung von A bis Z, Abstimmung existieren nicht. Wenn nicht bereits die Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung zum Abstimmungsverfahren enthält, können die Wohnungseigentümer hierzu einen sogenannten Geschäftsordnungsbeschluss fassen.

Adjourn 发表于 2025-3-24 10:04:05

Nachweise der Gebrauchstauglichkeitgeregelt, über die die Wohnungseigentümer nach dem Gesetz oder nach Vereinbarung der Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Darüber hinaus dient die Versammlung dem Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter und schafft die Möglichkeit, Kon

fetter 发表于 2025-3-24 11:16:15

der Beschlüsse. Der Beschluss liegt dann vor, wenn der Versammlungsleiter verkündet und feststellt, dass ein Beschluss zustande gekommen ist (BayObLG, 13.10.2004, 2Z BR 152/04, ZMR 2005, 462; BGH, 23.8.2001, V ZB 10/01, NZM 2001, 961).

Cacophonous 发表于 2025-3-24 15:00:22

Materiales Verfassungsverständnisschaft geändert. Gemäß § 9b Abs. 1 WEG ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vollständig rechtsfähig. Sie wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam. Im Außenverhältnis kann der Verwalt

旧石器 发表于 2025-3-24 21:52:31

http://reply.papertrans.cn/29/2847/284640/284640_19.png

morale 发表于 2025-3-25 03:03:02

http://reply.papertrans.cn/29/2847/284640/284640_20.png
页: 1 [2] 3 4 5
查看完整版本: Titlebook: Die Eigentümerversammlung; Für Verwalter, Beirä Melanie Sterns-Kolbeck,Georg Hopfensperger Book 2024Latest edition Haufe-Lexware GmbH & Co.