pineal-gland
发表于 2025-3-23 12:13:29
BewertungAusscheiden den Nachfolger zu bestimmen, dem das Recht der Fortsetzung des Apothekenbetriebes zusteht. Dabei ist freilich zwischen Privileg und Konzession zu unterscheiden. Der Erwerber eines Privilegs ist zur Fortsetzung eines Gewerbes ohne Zustimmung der Behörde ermächtigt. Der Erwerber einer Realkonzession bedarf einer neuen Konzession.
FEAT
发表于 2025-3-23 14:22:55
Mithaft der Apothekenbetriebsrechte und der Realien für Hypotheken und Kaufpreis eines solchen Gewerbes dienen, einer Beleihung zugänglicher sind als Sachwerte eines freien Gewerbes. Es muß also nun noch dargetan werden, auf welche Weise eine solche Beleihung möglich und wie sie insbesondere durch die Apothekenbetriebsrechte gesichert wird.
innate
发表于 2025-3-23 21:25:27
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初次登台
发表于 2025-3-24 00:55:27
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Brochure
发表于 2025-3-24 04:21:40
https://doi.org/10.1007/979-8-8688-0258-4Nach dem gegenwärtigen Stande des Apothekenwesens in Preußen sind im wesentlichen drei Arten von Berechtigungen zum Betriebe einer Apotheke zu Unterscheiden:
左右连贯
发表于 2025-3-24 08:40:39
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Pelago
发表于 2025-3-24 13:41:12
PMP® Examination Practice QuestionsEs kann dahingestellt bleiben, ob die Frage der Zulässigkeit des gleichzeitigen Besitzes mehrerer Apotheken nach Reichs- oder nach Landesrecht zu beurteilen ist. Nimmt man das erstere an, so ist von § 3 der R.Gew.O.auszugehen, welcher besagt:
Wernickes-area
发表于 2025-3-24 15:34:33
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Dealing
发表于 2025-3-24 20:43:38
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assail
发表于 2025-3-25 00:59:06
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