羊栏 发表于 2025-3-23 11:14:46
Die Sozialrechtsordnung, S.537) fest, daß die DDR „ein gegliedertes System der Sozialversicherung“ einführen wird (Art. 18 Abs. 1). Isoliert gelesen ist diese Formulierung mißverständlich. Zwar war das Sozialversicherungssystem der DDR nicht dergestalt „gegliedert“, daß die abgesicherten Risiken — Invalidität, Alter, Tod,syncope 发表于 2025-3-23 17:13:25
,Übergreifende Fragestellungen,onen als wichtigem sozialpolitischen Instrument mit großem quantitativen Gewicht die Durchführung von (staatlicher) Sozialpolitik durch die Betriebe, die ja überwiegend Staatsbetriebe waren. Die dort zur Verfügung gestellten Güter (Dienstleistungen und Waren) besaßen für die dort Beschäftigten den C向前变椭圆 发表于 2025-3-23 20:10:51
http://reply.papertrans.cn/28/2762/276154/276154_13.pngFEAS 发表于 2025-3-23 22:19:09
http://reply.papertrans.cn/28/2762/276154/276154_14.png增长 发表于 2025-3-24 05:16:33
https://doi.org/10.1007/978-3-319-31003-9ie „Gesamtheit der Rechtsnormen, einschließlich ihrer Konkretisierung durch betriebliche Regelungen (umfaßt), die auf die Ausgestaltung, Sicherung, Entwicklung und den Schutz der Arbeitsverhältnisse und damit eng verbundenen Verhältnisse der Arbeiter und Angestellten gerichtet sind.“.脆弱吧 发表于 2025-3-24 10:05:03
http://reply.papertrans.cn/28/2762/276154/276154_16.pngMeasured 发表于 2025-3-24 14:04:48
http://reply.papertrans.cn/28/2762/276154/276154_17.pngEtching 发表于 2025-3-24 17:05:15
https://doi.org/10.1007/978-3-319-31003-9ut worden wären; aber es war institutionell insoweit „gegliedert“, als sich die Zuständigkeiten für bestimmte Personengruppen und Sicherungsleistungen über viele Jahre hinweg auf verschiedene Träger verteilten..果核 发表于 2025-3-24 21:23:54
http://reply.papertrans.cn/28/2762/276154/276154_19.png高度表 发表于 2025-3-25 00:35:23
Die Sozialrechtsordnung,ut worden wären; aber es war institutionell insoweit „gegliedert“, als sich die Zuständigkeiten für bestimmte Personengruppen und Sicherungsleistungen über viele Jahre hinweg auf verschiedene Träger verteilten..