死亡率 发表于 2025-3-27 00:58:18
Carsten Teichgräber,Jörg Müglitz,Maik Berger 1850, die übrigens für die Städte nicht allzuviel Neues brachte, wieder aufgehoben und zugleich ausgesprochen: es sollen Städteordnungen ergehen einmal für die sechs östlichen Provinzen — mit Ausschluß von Neuvorpommern und Rügen — , zum anderen für die Provinz Westfalen.动物 发表于 2025-3-27 03:14:46
http://reply.papertrans.cn/28/2758/275774/275774_32.pngForehead-Lift 发表于 2025-3-27 08:44:31
,Die Beziehungen zur Aufsichtsbehörde,ktiv auf die städtischen „Gemeindeangelegenheiten“ (Städteordnung § 76) oder auf deren „Verwaltung“ (Zuständigkeitsgesetz § 7) befassen, Einleitend wenigstens läßt es sich nicht wohl umgehen, den an sich in engeren Grenzen vorgezeichneten Rahmen hier um einiges zu überschreiten.大火 发表于 2025-3-27 10:56:31
C. Cheniclet,C. Bernard-Dagan,G. Paulyzelnen dispositiven Satzungen in Erwägungsform einführend vorangeschickt wird, und zum anderen dürfen eben dahin einige knappe Sätze aus dem „von den Stadtverordneten“ insbesondere handelnden Tit. VI gerechnet warden.厚颜无耻 发表于 2025-3-27 16:27:12
Einleitung,zelnen dispositiven Satzungen in Erwägungsform einführend vorangeschickt wird, und zum anderen dürfen eben dahin einige knappe Sätze aus dem „von den Stadtverordneten“ insbesondere handelnden Tit. VI gerechnet warden.breadth 发表于 2025-3-27 18:04:43
http://reply.papertrans.cn/28/2758/275774/275774_36.pnggerrymander 发表于 2025-3-28 00:15:12
http://reply.papertrans.cn/28/2758/275774/275774_37.pngfender 发表于 2025-3-28 06:10:29
Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordneten-Versammlung,ätze, daß alle Einwohner des Stadtbezirkes als zur Gemeinde gehörende Glieder derselben zwar zur Mitbenutzung der öffentlichen Gemeindeanstalten berechtigt, auch zur Teilnahme an den städtischen Gemeindelasten verpflichtet sind (§ 4), daß aber andererseits das Recht, an den Wahlen teilzunehmen, undTOM 发表于 2025-3-28 06:28:33
,Die Zuständigkeit der Stadtverordneten-Versammlung,1850 Art. 105). Dieses Ausdrucks bedienen sich schon die §§ 9 und 10 der Städteordnung, wennschon noch ohne besondere Beziehung auf den Geschäftskreis gerade der Stadtverordneten-Versammlung (vglch. auch §§ 61, 76). Derselbe kehrt dann wieder an der Spitze des von den Versammlungen und GeschäfSLUMP 发表于 2025-3-28 12:11:22
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