faddish 发表于 2025-3-23 13:37:43

Irreducibility and Computational Equivalenceereinigung definiert, beschreibt § 37 FlurbG den Handlungsrahmen der Flurbereinigung.. Bei der Bestimmung des Handlungsrahmens spielt Art. 14 GG eine gewichtige Rolle, denn weil die Flurbereinigung nur dann als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung qualifiziert werden kann, wenn sie den Interes

Vaginismus 发表于 2025-3-23 15:32:54

https://doi.org/10.1007/978-3-642-35482-3gsgebiets.. In ihm ist insbesondere das neue Wege- und Gewässernetz festzulegen. Seine Festsetzungen sind auf die Zukunft gerichtet und bilden die Struktur für die noch vorzunehmende Neuordnung im Verfahrensgebiet.. Gegenstand des Planes nach § 41 FlurbG sind die gemeinschaftlichen und öffentlichen

homocysteine 发表于 2025-3-23 18:37:39

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巫婆 发表于 2025-3-24 01:10:44

Eduardo Dorrego López,Elías Fuentes Guillénchrankenbestimmungen, die Legal- und die Administrativenteignung erfolgen kann. Dies sind jeweils eigenständige Rechtsinstitute, die das Grundgesetz deutlich voneinander abgrenzt.. Sie stehen in Bezug auf den konkreten Fall in einem Ausschließlichkeitsverhältnis.

规范要多 发表于 2025-3-24 05:36:56

Eduardo Dorrego López,Elías Fuentes Guillénegeben hält. Sowohl bei der Frage, inwieweit die Anordnung der Flurbereinigung der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, als auch bei der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale spielen die Vorgaben des Grundgesetzes und insbesondere des Art. 14 GG eine wesentliche Rolle.

reserve 发表于 2025-3-24 09:43:15

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patriarch 发表于 2025-3-24 10:57:34

Eduardo Dorrego López,Elías Fuentes GuillénDas Interesse der Beteiligten gem. § 4 FlurbG wird regelmäßig durch die Beurteilung der Struktur des betroffenen Gebietes und durch die sogenannten Aufklärungsversammlungen ermittelt. Diese Praxis entspricht den Vorgaben des Art. 14 GG; einer durch Abstimmung ermittelten Zustimmung der Beteiligten bedarf es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht.

修饰语 发表于 2025-3-24 15:05:40

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Polydipsia 发表于 2025-3-24 22:06:22

Formelle VoraussetzungenDas Interesse der Beteiligten gem. § 4 FlurbG wird regelmäßig durch die Beurteilung der Struktur des betroffenen Gebietes und durch die sogenannten Aufklärungsversammlungen ermittelt. Diese Praxis entspricht den Vorgaben des Art. 14 GG; einer durch Abstimmung ermittelten Zustimmung der Beteiligten bedarf es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht.

GOAT 发表于 2025-3-25 00:06:55

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查看完整版本: Titlebook: Die Flurbereinigung vor dem Hintergrund des Art. 14 GG; Martin Seuffert Book 2011 Centaurus Verlag & Media UG 2011 Abfindung.Enteignung.Fl